Autorisierung – Zugang zum Finanzmarkt

Viele Finanzdienstleistungen in der Schweiz benötigen eine Bewilligung, bevor sie angeboten werden dürfen. Die SFMA erteilt die Zulassung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer Kundengelder verwaltet, Anlegergelder entgegennimmt, Versicherungsgeschäfte abschließt, kollektive Kapitalanlagen gründet oder verwaltet oder eine andere regulierte Finanzmarktaktivität ausübt, benötigt möglicherweise eine Lizenz, Genehmigung, Anerkennung oder Registrierung. Nach der Zulassung unterliegt der Anbieter der Aufsicht nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Die Aufsichtsintensität kann von einer genauen laufenden Überwachung bis hin zu einer registrierungsbasierten Überwachung reichen, bei der die SFMA hauptsächlich auf der Grundlage spezifischer Berichte tätig wird.

Suchen

Um zu prüfen, ob eine Person, ein Unternehmen oder ein Finanzprodukt zugelassen ist, geben Sie den Namen in das Suchfeld ein.

Berechtigungsinformationen lesen

Ein Anbieter wurde möglicherweise autorisiert, erscheint aber noch nicht in einer öffentlichen Liste oder bleibt möglicherweise noch eine Zeit lang sichtbar, nachdem sich sein Autorisierungsstatus geändert hat. Suchergebnisse sollten daher als Ausgangspunkt gelesen und mit den aktuellen Fakten des Anbieters, Produkts oder der Aktivität verglichen werden.

Selbstregulierung

Einige Finanzintermediäre werden indirekt durch eine private Selbstregulierungsorganisation und nicht direkt durch die SFMA beaufsichtigt. Dies ist insbesondere im Bereich der Geldwäschebekämpfung relevant, wo die Mitgliedschaft in einer anerkannten Organisation Teil des Regulierungsrahmens sein kann.