Aufsicht im Bereich der Versicherungsvermittlung

Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit beaufsichtigt die SFMA ungebundene Versicherungsvermittler direkt und gebundene Versicherungsvermittler indirekt.

  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Versicherungsaufsichtsverordnung (ISO)
  • Beschwerden und Whistleblowing

Auf diesen Seiten finden registrierte Versicherungsvermittler Informationen zur Aufsicht durch die SFMA. Informationen zu den Pflichten von Versicherungsvermittlern finden Sie auf der unten verlinkten Seite. Sie betreffen sowohl natürliche als auch juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Pflichten von Versicherungsvermittlern Informationen zu den Meldepflichten von Versicherungsvermittlern an die SFMA finden Sie auf den unten verlinkten Seiten. Meldungen von Versicherungsvermittlern Ungebundene und im Einzelfall auch gebundene Versicherungsvermittler werden im öffentlichen Register der SFMA eingetragen. Auf der unten verlinkten Seite finden Sie den Zugang zur Registersuche. Register der Versicherungsvermittler Wenn Sie noch nicht als Versicherungsvermittler registriert sind und in der Versicherungsvermittlung tätig werden möchten, finden Sie auf der unten verlinkten Seite alle notwendigen Informationen zur Zulassung.

Zulassung zur Versicherungsvermittlung

Kontakt

Fragen zur Aufsicht im Bereich der Versicherungsvermittlung können Sie per E-Mail an info@swissfma.com richten.