Unerlaubte Aktivitäten
Zu den Aufgaben der SFMA gehört neben der Aufsicht über Konzessionsinhaber auch das Vorgehen gegen Unternehmen und Personen, die nach dem Finanzmarktrecht konzessionspflichtige Tätigkeiten ausüben, ohne über eine entsprechende Konzession zu verfügen.
Das Finanzmarktrecht besagt, dass für die Ausübung bestimmter Geschäftstätigkeiten eine Genehmigung der SFMA erforderlich ist. Wer beispielsweise Einlagen von mehr als 20 Personen annimmt oder für diese Tätigkeit wirbt, muss in der Regel über eine SFMA-Banklizenz verfügen. Seit dem 1. August 2017 können Unternehmen jedoch ohne Bewilligung (Sandbox) Einlagen bis zu einer Million Franken entgegennehmen. In diesem Sektor stehen die Unternehmen nicht unter der Aufsicht der SFMA und es gibt kein Einlagensicherungssystem für diese Einlagen. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, unterstellt die SFMA lizenzierte Anbieter einer intensiven oder weniger intensiven Aufsicht.
Nicht autorisierte Anbieter
Es ist eine bedauerliche Tatsache, dass es auf dem Markt Unternehmen und Einzelpersonen gibt, die Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Lizenz anbieten. Bei vielen handelt es sich nicht um seriöse Unternehmen, und es ist durchaus üblich, dass sie Anleger mit dem Versprechen attraktiver Renditen dazu verleiten, Kapital abzugeben, insbesondere durch Einlagen. Viele ihrer Opfer verlieren einen Großteil oder sogar alle ihrer Investitionen. In der Regel mangelt es solchen Anbietern an dem gesetzlich vorgeschriebenen Know-how, der Organisation und der Infrastruktur. Oft erweisen sie sich als Pyramidensysteme (Ponzi-Systeme) oder als Tarnung für kriminelle Aktivitäten.
Antwort der SFMA
SFMA setzt das Finanzmarktrecht durch, indem es diese unerlaubten Aktivitäten bekämpft. Es geht auf eingegangene Meldungen ein und kann vertiefende Untersuchungen durchführen. Erhärten sich diese zu einem Anfangsverdacht, können sie zu einem Vollstreckungsverfahren und der Einleitung konkreter Maßnahmen führen. Allerdings können Anleger selbst ihr Risiko, Opfer unautorisierter Finanzdienstleister zu werden, durch die Beachtung einiger Grundregeln verringern.