Banken und Wertpapierfirmen
Banken und Wertpapierfirmen benötigen eine Lizenz, bevor sie in der Schweiz tätig werden dürfen. Das Gesetz sieht unterschiedliche Autorisierungspfade vor, und jeder Pfad hat seine eigenen Bedingungen, Dokumentationen und Aufsichtserwartungen.
Im Mittelpunkt der Zulassungsprüfung steht die Frage, ob der Antragsteller sein Geschäft ordnungsgemäß und gesetzeskonform führen kann. SFMA prüft den Geschäftsplan, Eigentum, Governance, Kapital, Liquidität, Risikokontrollen, interne Organisation, Outsourcing, Prüfungsvereinbarungen sowie die Eignung und Korrektheit der für Management und Aufsicht verantwortlichen Personen.
Eine Lizenzierungsakte sollte der Behörde ein klares Bild davon vermitteln, wie das Institut Einnahmen erzielen wird, wo wesentliche Risiken entstehen, wie Entscheidungen getroffen werden und wie Kunden und Gegenparteien geschützt werden. Unvollständige Beschreibungen von Gruppenverbindungen, Outsourcing-Ketten, IT-Systemen oder Risikogrenzen führen häufig zu Folgefragen, da sie die Beurteilung der geplanten Aktivität als Ganzes erschweren.
Banken
Eine Banklizenz ist erforderlich, wenn ein Institut öffentliche Einlagen entgegennimmt oder sich als Bankgeschäft ausgibt. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kapitalausstattung, eine geeignete Organisation, unabhängige Kontrollfunktionen und eine zuverlässige Geschäftsführung verfügen. Im Rahmen des Lizenzierungsprozesses werden auch die angebotenen Dienstleistungen, Kundengruppen, die Bilanzstruktur und das Risikoprofil berücksichtigt.
Die Bewertung umfasst sowohl die juristische Person als auch das breitere Umfeld, in dem sie tätig ist. Wenn der Antragsteller einer Finanzgruppe angehört, berücksichtigt die SFMA Eigentum, gruppeninterne Dienstleistungen, Garantien, Finanzierungsströme und ob eine wirksame Aufsicht auf Gruppenebene möglich ist. Neu gegründete Banken sollten auch erläutern, wie sie ihre Geschäftstätigkeit ausweiten können, ohne die Kontrollen zu schwächen.
Ausländische Bankengruppen, die eine Schweizer Präsenz aufbauen möchten, benötigen möglicherweise eine Genehmigung für eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz. Die Beurteilung umfasst das häusliche Aufsichtsumfeld, die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und die genaue Art der geplanten Aktivitäten in der Schweiz.
Wertpapierfirmen
Wertpapierfirmen benötigen eine Erlaubnis, wenn sie gewerbsmäßig für Kunden, auf eigene Rechnung im Rahmen der gesetzlich festgelegten Bedingungen Wertpapiere handeln oder wenn sie Market-Making- oder Underwriting-Dienstleistungen erbringen. Der Antragsteller muss solide Handelskontrollen, Aufgabentrennung, Schutz des Kundenvermögens, Transaktionsüberwachung und ausreichende Fachkenntnisse auf den relevanten Märkten nachweisen.
Handelsaktivitäten können Markt-, Liquiditäts-, Betriebs- und Verhaltensrisiken mit sich bringen. Der Antragsteller sollte daher die Auftragsabwicklung, die Best-Execution-Kontrollen, die Regeln für den Umgang mit Privatkonten, die Verhinderung von Marktmissbrauch, den Abgleich, die Verwahrungsschnittstellen und den Eskalationsprozess für Vorfälle dokumentieren.
Niederlassungen und Repräsentanzen
Filialen und Repräsentanzen ausländischer Banken und Wertpapierfirmen werden entsprechend ihrer Funktion behandelt. Eine Zweigniederlassung wickelt ihre Geschäfte möglicherweise direkter ab und sieht sich daher umfangreicheren Anforderungen gegenüber. Eine Repräsentanz beschränkt sich in der Regel auf Repräsentations- und Kundengewinnungstätigkeiten, bedarf aber dennoch einer konformen Struktur und einer klaren Anbindung an die ausländische Institution.
Lizenzierungsaktivität
SFMA prüft Anträge vor Geschäftsbeginn und erwartet von den Antragstellern die Vorlage vollständiger, konsistenter Unterlagen. Nach der Zulassung unterliegen Banken und Wertpapierfirmen weiterhin der Aufsicht, der externen Prüfung und der Meldepflicht bei Änderung wesentlicher Umstände. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen, im Management, in den Geschäftsfeldern, im Ausland oder bei Outsourcing-Vereinbarungen sollten frühzeitig beurteilt werden, damit vor der Umsetzung die erforderliche Genehmigung eingeholt werden kann.