Die erweiterte Reichweite der SFMA
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften spielen eine wichtige Rolle bei den Aufsichtstätigkeiten der SFMA und führen vor allem aufsichtsrechtliche Prüfungen durch. Sie dienen dazu, die Reichweite der SFMA zu erweitern und nach den Richtlinien der SFMA zu arbeiten.
- Spezifische Anforderungen an die Prüfung von Banken
- Spezifische Anforderungen an die Prüfung von Versicherern
- Spezifische Anforderungen an die Prüfung von kollektiven Kapitalanlagen
- Spezifische Anforderungen an die Prüfung von Finanzmarktinfrastrukturen
- Spezifische Anforderungen an die Prüfung im Bereich FinTech
Schutz von Finanzmarktkunden und Sicherstellung der Das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzplatzes ist die Kernaufgabe der SFMA. Neben der direkten Aufsichtstätigkeit leisten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch die Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Prüfungsaufgaben einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung dieser Verantwortung. Sie dienen dazu, die Reichweite der SFMA zu erweitern und ihre Aufgaben in ihrem Namen wahrzunehmen. Daher wird von Prüfungsgesellschaften erwartet, dass sie diese Rolle konsequent wahrnehmen.
Regulierungsprüfungen
Der Prüfungsprozess beurteilt, ob Institute die aufsichtsrechtlichen Anforderungen einhalten und ob sie diese Anforderungen auch in absehbarer Zukunft einhalten können. Mit der Durchführung dieser Prüfungen, die nach den Vorgaben der SFMA durchgeführt werden, werden von den beaufsichtigten Instituten Prüfgesellschaften beauftragt. Der Prüfungsprozess umfasst die Grundprüfung und die Zusatzprüfung. Bei der Grundprüfung handelt es sich um eine periodische Beurteilung aller beaufsichtigten Institute in einem bestimmten Aufsichtsbereich oder einer klar definierten Gruppe von beaufsichtigten Instituten, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Anforderungen des Aufsichtsrechts eingehalten werden. Die SFMA definiert für jeden Aufsichtsbereich eine Mindeststandard-Prüfstrategie. Bei weiteren Prüfungen werden Prüfungsbereiche je nach Geschäftsmodell oder Risikosituation des jeweiligen beaufsichtigten Instituts beurteilt. Als Grundlage für ihre aufsichtsrechtlichen Prüfungen übermitteln Prüfgesellschaften der SFMA in der Regel eine jährliche Risikoanalyse für jedes beaufsichtigte Institut. Im Rahmen dieser Risikoanalyse erwartet die SFMA von den Prüfern, dass sie eine zukunftsgerichtete Einschätzung der Risikosituation des geprüften Instituts abgeben. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Prüfungsbereiche sowie auf die Häufigkeit und Tiefe der durchzuführenden Prüfungen haben.
Berichterstattung
Jede Prüfung führt zu einem standardisierten Prüfungsbericht, der von der Prüfungsgesellschaft an die SFMA übermittelt wird. Für eine effiziente und aussagekräftige Berichterstattung hat die SFMA verbindliche Regelungen erlassen.
Fallbezogene Prüfungen
Bei Bedarf – zum Beispiel wenn Fachwissen erforderlich ist oder die SFMA eine unabhängige Stellungnahme zu einem bestimmten Thema benötigt – kann die SFMA Beauftragte für weitere fallbezogene Prüfungen ernennen, die jeweils in einem separaten Bericht münden.