Überwachung von Portfoliomanagern und Treuhändern
Portfoliomanager und Treuhänder unterliegen der Aufsicht durch eine Aufsichtsorganisation (Supervisory Organization, SO).
Diese SFMA-Seite bietet beaufsichtigten Institutionen und Marktteilnehmern einen praktischen Einblick in das Thema Überwachung von Portfoliomanagern und Treuhändern. Es erläutert den Aufsichtsschwerpunkt, die Informationen, die die SFMA anfordern kann, und die Kontrollen oder Prozesse, die nach der Zulassung oder Registrierung aufrechterhalten werden sollten.
Aufsichtsinstrumente, die der SO zur Verfügung stehen
Dieses Aufsichtsinstrument hilft der SFMA zu beurteilen, ob das beaufsichtigte Institut weiterhin die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt. Die Behörde kann Auskünfte anfordern, Kontrollen überprüfen, gezielte Beurteilungen durchführen, Prüfungen in Auftrag geben und bei festgestellten Schwachstellen Abhilfe verlangen.
Fallbezogene Aufsicht durch die SFMA
In diesem Abschnitt wird erläutert, wie sich die fallbezogene Aufsicht durch die sfma in das Thema „Überwachung von Portfoliomanagern und Treuhändern“ einfügt. Die relevanten Informationen sollten klar dokumentiert werden, damit die SFMA die Aktivität, das Risikoprofil, die Kontrollen und die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen nachvollziehen kann.
SFMA ist für die rechtliche Durchsetzung verantwortlich
Wenn die Aufsichtsmaßnahmen nicht ausreichen, um die Einhaltung der Vorschriften wiederherzustellen, kann die SFMA Durchsetzungsbefugnisse nutzen. Die Durchsetzung zielt darauf ab, Verstöße gegen das Finanzmarktrecht aufzuklären, Korrekturmaßnahmen anzuordnen und Kunden, Gläubiger, Anleger und die Marktintegrität zu schützen.
Vorbereitung auf die Aufsicht
Beaufsichtigte Institute sollten Richtlinien, Aufzeichnungen, Berichte, Governance-Dokumente und Kontrollnachweise auf dem neuesten Stand halten. Bei wesentlichen Änderungen oder Vorfällen sollten sie die Meldepflichten frühzeitig bewerten und einen klaren Prüfpfad für die aufsichtsrechtliche Überprüfung führen.