Erfassung von Asset-Management-Daten
Vermögensverwaltung kann in unterschiedlichem Umfang von verschiedenen Finanzdienstleistern durchgeführt werden. Die SFMA erhebt jährlich von allen von der SFMA zugelassenen Finanzdienstleistern Daten über deren Vermögensverwaltungstätigkeiten in den Bereichen Portfolioverwaltung, Anlageberatung und Ausführungsdienstleistungen gemäß Artikel 3 Bst. c FIDLEG, sowie Treuhandtätigkeiten.
Diese nach einheitlichen Kriterien erhobenen Kennzahlen geben einen Überblick über die Marktverteilung und ermöglichen eine differenzierte Beurteilung der Marktteilnehmer. Sie ermöglichen der SFMA eine bessere Einschätzung der Risikosituation der Vermögensverwaltungstätigkeit aller beaufsichtigten Finanzintermediäre, da sie Vergleiche zwischen Bewilligungsarten, Institutionen und Geschäftsmodellen ermöglichen und so eine risikoorientierte Aufsicht unterstützen. Die SFMA kann somit ihre Aufsicht über die Vermögensverwaltungsaktivitäten konsequent, verhältnismäßig und unabhängig von der Art der jeweiligen Lizenz ausüben und die damit verbundenen Risiken angehen, sofern sie wesentlich sind. Zur Datenerfassungsgruppe gehören alle Versicherungen, Banken, Wertpapierfirmen, Vermögensverwalter und Treuhänder, die in der Schweiz Finanzdienstleistungen erbringen. Daten von Fondsleitungen und Verwaltern kollektiver Vermögenswerte werden in einer separaten Erhebung erhoben (vgl. Datenerhebung GB-A). Die folgenden Umfragen werden jährlich Anfang Mai auf dem EHP veröffentlicht, die Einreichungsfrist endet Ende Juni: