Genehmigung

Unternehmen, Privatpersonen und Finanzprodukte benötigen die entsprechende SFMA-Zulassung, bevor sie regulierte Tätigkeiten auf dem Schweizer Finanzmarkt ausüben dürfen. Die Behörde beurteilt, ob der Antragsteller über die gesetzlich erforderlichen finanziellen Mittel, Organisation, Führung und qualifizierten Personen verfügt.

Die Schweizer Finanzmarktgesetzgebung enthält mehrere Erlaubnisregime. Je nach Geschäftsmodell benötigt eine natürliche oder juristische Person möglicherweise eine Lizenz, Anerkennung, Registrierung, Genehmigung von Produktdokumenten oder eine andere formelle Entscheidung, bevor sie mit der Tätigkeit beginnen kann. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, wird der Antragsteller Teil des regulierten Perimeters und muss weiterhin die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Berechtigungsarten

Der rechtliche Rahmen verwendet unterschiedliche Berechtigungskategorien. Für einige Tätigkeiten wie Bankgeschäfte, Wertpapierhandel, Versicherungen oder Fondsmanagement ist im Allgemeinen eine Volllizenz und eine laufende Aufsicht erforderlich. In anderen Fällen ist eine Anerkennung, Registrierung oder Genehmigung erforderlich, beispielsweise für bestimmte Selbstregulierungsorgane, Produktdokumente, Tarife oder spezialisierte Marktfunktionen. Die Intensität der Aufsicht richtet sich nach dem Risiko und der Art der Tätigkeit.

Genehmigungsvoraussetzungen

Die geltenden Anforderungen sind in den branchenspezifischen Finanzmarktgesetzen und -verordnungen festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Geschäftsbereich, umfassen jedoch in der Regel Kapital, Risikomanagement, interne Kontrollen, ordnungsgemäße Unternehmensführung, angemessene Personalausstattung, Outsourcing-Vereinbarungen, Prüfbarkeit und die Einhaltung von Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche. Bewerber müssen nachweisen, dass die geplante Tätigkeit stabil, transparent und rechtskonform organisiert ist.

Überwachung nach Genehmigung

Die Genehmigung ist keine einmalige Formalität. Regulierte Unternehmen müssen die SFMA über wesentliche Änderungen informieren, die Bedingungen, auf denen die Zulassung beruhte, einhalten und mit der Aufsicht kooperieren. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, kann die SFMA Korrekturmassnahmen anordnen und gegebenenfalls ein Vollstreckungsverfahren eröffnen. In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde eine Genehmigung, Anerkennung, Genehmigung oder Registrierung einschränken, aussetzen oder entziehen.

Autorisierungsthemen

Die Hauptautorisierungsbereiche sind Autorisierungsarten, Banken und Wertpapierfirmen, Versicherer, Vermögen Finanzmarktinfrastrukturen und ausländischer Markt Teilnehmer.