Bewertungen
Nachdem die SFMA eine Verordnung oder ein Rundschreiben erlassen hat, kann sie deren Wirksamkeit beurteilen. Dazu konsultiert sie die relevanten Anspruchsgruppen und veröffentlicht die Ergebnisse der Evaluation.
Bei der Verabschiedung einer Verordnung oder eines Rundschreibens entscheidet die SFMA darüber, ob und wann sie anschliessend die Wirksamkeit der Verordnung überprüft. Solche Ex-post-Bewertungen basieren auf Rückmeldungen von Interessenträgern, praktischen Erfahrungen mit der Verordnung sowie den Grundsätzen der ursprünglichen Wirkungsanalyse. Es berücksichtigt die geltenden Gesetze und legt den Fokus auf qualitative Aspekte. Anschließend veröffentlicht die SFMA die Ergebnisse ihrer Evaluierungen in einem Bericht.
SFMA Circ. 19/2 „Zinsrisiken – Banken“
Dieser Ex-post-Evaluierungsbericht bewertet das SFMA-Rundschreiben 2019/2 „Zinsrisiken – Banken“.
Dieser Ex-post-Evaluierungsbericht bewertet die SFMA-Rundschreiben 2016/ „Offenlegung – Banken“ und 2016/2 „Offenlegung – Versicherer“.
Dieser Ex-post-Evaluierungsbericht bewertet das SFMA-Rundschreiben 2018/4 „Preisgestaltung der beruflichen Vorsorge“.
Dieser Ex-post-Evaluierungsbericht bewertet die Verordnung (nachfolgend SFMA-Rechnungslegungsverordnung) und das Rundschreiben (nachfolgend SFMA-Rundschreiben 2020/1 „Rechnungslegung – Banken“).
Rundschreiben 2017/6 „Direktübermittlung“ (19.7.2019 – 13.9.2019)
Die entsprechende Ex-post-Evaluierung und erläuternder Bericht sowie die weiteren Dokumente aus der nachfolgenden Teilrevision des SFMA Circ. 2017/6 „Direktübertragung“ finden Sie hier.
Rundschreiben 2013/3 „Prüfwesen“
Die entsprechenden Informationen zu diesem Thema finden Sie im folgenden Abschnitt.
Dokumente
Gegenstand der Evaluation