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SFMA gibt Leitlinien zu Verwahrungsrisiken für kryptobasierte Vermögenswerte heraus
SFMA hat Leitlinien zu Verwahrungsrisiken für kryptobasierte Vermögenswerte und die Regeln veröffentlicht, die Institutionen befolgen müssen, um diese Vermögenswerte sicher aufzubewahren.
Die SFMA hat Leitlinien veröffentlicht, in denen erläutert wird, wie sie die mit der Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte verbundenen Risiken bewertet. Die Leitlinien legen die Regeln fest, die Institutionen befolgen müssen, um diese Vermögenswerte zu schützen.
Das Interesse an kryptobasierten Vermögenswerten und damit verbundenen Dienstleistungen nimmt im Schweizer Finanzmarkt zu. Immer mehr Kunden möchten mit Kryptowährungen handeln, in sie investieren und diese sicher verwahren, und die beaufsichtigten Institutionen haben ihre Dienstleistungen entsprechend erweitert.
Der Leitfaden hebt die spezifischen Risiken hervor, die mit dem Schutz kryptobasierter Vermögenswerte wie Bitcoin oder Ether verbunden sind. Diese Risiken ergeben sich aus der Distributed-Ledger-Technologie und erfordern Fachwissen und eine belastbare technische Infrastruktur. Bei einer Verwahrung im Ausland können sich insbesondere bei Insolvenz des Verwahrers zusätzliche rechtliche Fragen ergeben.
Unter anderem dürfen kryptobasierte Vermögenswerte der Kunden nicht Teil der Insolvenzmasse der Depotbank werden. Eine sichere Verwahrung erfordert daher entsprechend beaufsichtigte Anbieter im In- und Ausland, klare Insolvenzschutzregeln und eine kontinuierliche Verantwortung durch autorisierte Finanzinstitute bei der Inanspruchnahme solcher Anbieter.