Die Kernaufgaben der SFMA
SFMA hat die Aufgabe, Genehmigungen zu erteilen, Lizenzinhaber zu beaufsichtigen und bei Bedarf das Aufsichtsrecht durchzusetzen, sei es im Zusammenhang mit beaufsichtigten Institutionen oder nicht autorisierten Unternehmen und Einzelpersonen. Die SFMA erlässt auch eigene Vorschriften, sofern sie dazu berechtigt ist.
- Financial Market Supervision Act
- Banking Act (BA)
- Insurance Contract Act (ICA)
- Insurance Supervision Act (ISA)
- Financial Services Act (FinSA)
- Financial Market Infrastructure Act (FinMIA)
- Financial Institutions Act (FINIG)
- Gesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)
- Gesetz gegen die Geldwäscherei (GwG)
Der Rahmen, in dem die SFMA agiert, wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist das Finanzmarktaufsichtsgesetz, das am 22. Juni 2007 vom Schweizer Parlament erlassen und am 1. Januar 2009 vom Bundesrat in Kraft gesetzt wurde.
Durchsetzung der Finanzmarktgesetzgebung
Die SFMA fungiert darüber hinaus als Aufsichtsbehörde über Banken, Wertpapierfirmen, Versicherungen, Finanzmarktinfrastrukturen, Produkte und Institutionen kollektiver Kapitalanlagen sowie Unternehmen nach dem Finanzdienstleistungsgesetz und dem Finanzinstitutsgesetz an Versicherungsvermittler. Im Einzelnen ist sie mit der Durchsetzung folgender Finanzmarktgesetze beauftragt: im Bankenbereich das Bankengesetz (BankG), im Versicherungswesen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), im Bereich des Börsenhandels das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FINIG), im Bereich des Börsenhandels das Finanzinstitutsgesetz (FINIG), im Finanzdienstleistungssektor das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), im Fondsbereich das Kollektivanlagengesetz (KAG) und im Bereich des Geldschutzgesetzes das Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Geldwäschegesetz (GwG) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei. Die SFMA setzt diese Gesetze durch die Ausübung ihrer Kerntätigkeiten durch: Genehmigung, Aufsicht, Durchsetzung und Regulierung.
Genehmigung und Aufsicht
SFMA genehmigt und vergibt Lizenzen an Unternehmen aus den Sektoren, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Sie fungiert somit als Gatekeeper für den regulierten Finanzmarkt. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeit stellt die SFMA in der Folge sicher, dass die Bewilligungsinhaber die aufsichtsrechtlichen Anforderungen einhalten. Alle beaufsichtigten Institute müssen die Konzessionsvoraussetzungen jederzeit erfüllen. Die SFMA ist auch für die Bekämpfung der Geldwäscherei zuständig.
Durchsetzung
Wenn ihr Hinweise auf Verstöße gegen das Aufsichtsrecht vorliegen, ergreift die SFMA Maßnahmen und verhängt Massnahmen zur Wiederherstellung der Rechtskonformität. Bei Bedarf leitet sie formelle Verwaltungsverfahren ein, sogenannte Vollstreckungsverfahren. Die Entscheide der SFMA sind anfechtbar und können daher einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Bei Bedarf führt die SFMA auch Restrukturierungs- und Konkursverfahren sowie die Beantwortung von Hilfeersuchen ausländischer Aufsichtsbehörden durch.
Marktaufsicht
Seit dem 1. Mai 2013 erstreckt sich der Kompetenzbereich der SFMA über den beaufsichtigten Finanzsektor hinaus. Im Rahmen ihrer allgemeinen Marktaufsichtstätigkeit ist die SFMA verpflichtet, gegen Marktmissbrauch vorzugehen, insbesondere im Zusammenhang mit Insiderhandel und Marktmanipulation.
Verordnung
SFMA ist eine Aufsichtsbehörde, deren Kernaufgabe darin besteht, die Einhaltung der von Parlament und Bundesrat erlassenen Gesetze und Verordnungen zu überprüfen. Die SFMA erlässt Regelungen in Form von Verordnungen und Rundschreiben, soweit sie dazu berechtigt ist.