Betreuung im Bereich FinTech

SFMA beaufsichtigt Institutionen im Bereich FinTech risikoorientiert und prinzipienbasiert. Dabei spielen externe Prüfgesellschaften eine wichtige Rolle.

Institutionen mit einer FinTech-Bewilligung (Personen nach Art. 1 b BankG) oder einer Bewilligung als DLT-Handelseinrichtung unterliegen der Aufsicht durch die SFMA. Dabei ist die ständige Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen von entscheidender Bedeutung.

Laufende Aufsicht

Das Aufsichtssystem der SFMA unterscheidet zwischen der direkten Aufsicht, bei der die SFMA die Aufsichtstätigkeit selbst wahrnimmt, und der indirekten Aufsicht, bei der die SFMA eine Aufsichtsprüfungsgesellschaft zur Erweiterung ihrer Reichweite ernennt. Dabei greift die SFMA auf die Arbeit von Prüfungsgesellschaften zurück, die von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde zugelassen sind. Die Prüfgesellschaften werden von den beaufsichtigten Instituten regelmäßig mit der Durchführung aufsichtsrechtlicher Prüfungen beauftragt. Die SFMA verfügt über vielfältige Aufsichtsinstrumente, die sie zum Teil selbst vor Ort anwendet. Darüber hinaus kann die SFMA Daten erheben, sofern ein bedarfsgerechter Ansatz gewährleistet ist.