Instrumente der Bankenaufsicht
SFMA nutzt bei der Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen direkt verschiedene Instrumente. Ihr Vorgehen ist risikoorientiert und berücksichtigt die Situation im Einzelfall.
Die SFMA setzt eine Reihe von Aufsichtsinstrumenten ein, um sicherzustellen, dass die beaufsichtigten Institute jederzeit die in den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Rundschreiben festgelegten Bewilligungsvoraussetzungen einhalten. Zu den Instrumenten, die sie unmittelbar einsetzt, gehören unter anderem:
- Vor-Ort-Aufsichtsprüfungen
- Beurteilungsschreiben
- Stresstests
- Maßnahmenschreiben
Die SFMA setzt diese Instrumente risikoorientiert und unter Berücksichtigung der Situation bei Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse ein. Grundsätzlich hängt die Intensität der Aufsicht von der Aufsichtskategorie des Instituts ab, die SFMA behält sich jedoch das Recht vor, Hinweisen auf ausserordentliche Ereignisse im Einzelfall nachzugehen. Ein weiteres eingesetztes Instrument sind behördliche Prüfungen durch externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die die Reichweite der SFMA erweitern. Die Institutionen beauftragen Prüfgesellschaften, die die Prüfungen nach den Vorgaben der SFMA durchführen.