Kategorisierung von Banken und Wertpapierfirmen

SFMA ordnet prudenziell beaufsichtigte Banken und Wertpapierfirmen in Aufsichtskategorien ein. Zur Kategorie 1 gehören große Institute, die möglicherweise das Finanzsystem destabilisieren könnten. Die Risikoauswirkungen von Instituten in den niedrigeren Kategorien verringern sich gleitend bis zur Kategorie 5.

Der risikobasierte Aufsichtsansatz der SFMA verwendet fünf Aufsichtskategorien. Die Einstufung der Institute in Kategorien erfolgt anhand messbarer Kriterien, insbesondere Bilanzsumme, verwaltetes Vermögen, privilegierte Einlagen und erforderliche Eigenmittel (vgl. Anhang 3 der BankV). Die Hauptmerkmale der Aufsichtskategorien sind:

  • Kategorie 1: extrem große, wichtige und komplexe Marktteilnehmer. Sehr hohes Risiko.
  • Kategorie 2: sehr wichtige, komplexe Marktteilnehmer. Hohes Risiko.
  • Kategorie 3: große und komplexe Marktteilnehmer. Erhebliches Risiko.
  • Kategorie 4: mittelgroße Marktteilnehmer. Mittleres Risiko.
  • Kategorie 5: kleine Marktteilnehmer. Geringes Risiko.

Aufsichtsintensität

Institute in verschiedenen Kategorien erhalten unterschiedliche Ebenen der aufsichtlichen Aufmerksamkeit.

Auswirkungen der Kategoriezuweisung auf die Aufsicht
Auswirkungen der Kategoriezuweisung zur Aufsicht

Die Personen der Kategorien 1 und 2 bedürfen aufgrund ihrer Bedeutung und ihres Risikoprofils einer stärkeren Aufmerksamkeit und unterliegen daher einer kontinuierlichen und intensiven bzw. engmaschigen Aufsicht. Die Beaufsichtigung der Kategorie 5 hingegen erfolgt anhand quantitativer Indikatoren und wird nur bei Verstößen gegen Auflagen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen vertieft überprüft.

Verteilung der beaufsichtigten Institute

Die große Mehrheit der beaufsichtigten Institute wird der Kategorie 5 zugeordnet.

kat banken
kat banken

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