Durchsetzungsverfahren gegen unbefugte Finanzmarktteilnehmer

SFMA führt jedes Jahr eine Vielzahl von Vollstreckungsverfahren gegen unbefugt agierende Finanzmarktteilnehmer sowie deren Eigentümer, Führungskräfte und Mitarbeiter durch. Sie informiert die Öffentlichkeit im Rahmen ihrer Kommunikationspolitik über diese Verfahren.

Nach Abschluss der informellen Untersuchungen entscheidet die SFMA über die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens.

Vorgehensweise für das Vollstreckungsverfahren

Die SFMA informiert die Beteiligten über die Einleitung eines Verfahrens unter Angabe der vermuteten Rechtsverstösse. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Rechte und Pflichten der Parteien nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG). Es werden umfangreiche Beweise gesammelt, häufig durch die Beauftragung eines Ermittlungsbeamten. Wenn diese Phase abgeschlossen ist, können die Parteien ihre Meinung zu den Beweisen darlegen, die in den meisten Fällen im Bericht des Ermittlungsbeamten dargelegt werden. Sie werden in der Regel auch nach ihrer Meinung zu den Massnahmen gefragt, die die SFMA zu verhängen beabsichtigt. Basierend auf den Beweisen und den Antworten darauf entscheidet die SFMA über die Massnahmen, die gegen das Unternehmen und Personen verhängt werden, die unbefugt tätig sind, und erlässt eine entsprechende Verfügung.

Vollstreckungsverfahren werden normalerweise nicht veröffentlicht

SFMA führt jedes Jahr Vollstreckungsverfahren gegen eine große Anzahl nicht autorisierter Unternehmen und Einzelpersonen durch. Einzelheiten zu einzelnen Verfahren werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, es sei denn, es besteht ein besonderes aufsichtsrechtliches Interesse daran. Sie hat eine Kommunikationsrichtlinie herausgegeben, die diesen Punkt näher erläutert.