Europäische Aufsichtsbehörden

Der institutionelle Rahmen für die EU-Finanzmarktaufsicht wird von verschiedenen Behörden festgelegt. Der wichtigste Aufsichtsrahmen ist das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS), bestehend aus den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). Auch die Europäische Zentralbank und die Behörden der Bankenunion spielen bei der Aufsicht über die Finanzmärkte eine Rolle.

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
  • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
  • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
  • Europäische Zentralbank (EZB)
  • Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)

SFMA verfolgt kontinuierlich die europäischen Entwicklungen sowie die Aktivitäten der zuständigen europäischen Gremien in Finanzmarkt- und Aufsichtsfragen.

Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs)

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden, nämlich die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), übernehmen die mikroprudenzielle Aufsicht der EU-Finanzmärkte zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten. Während die laufende Aufsicht über Finanzinstitute weiterhin bei den nationalen Aufsichtsbehörden liegt, haben die ESAs die Aufgabe, einen gemeinsamen Regulierungsrahmen und eine konvergente Aufsichtspraxis in der EU zu entwickeln und umzusetzen. Die besondere Rolle der ESAs besteht darin, EU-Gremien im Gesetzgebungsprozess zu beraten, Regulierungsstandards zu entwickeln und nationale Aufsichtsbehörden zu koordinieren.

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

Der ESRB hat die Aufgabe, die Finanzmärkte auf makroprudenzieller Ebene zu überwachen. Es erarbeitet Warnungen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Risikominderung und überwacht deren Umsetzung. Der ESRB hat keine Rechtspersönlichkeit und ist der Europäischen Zentralbank angegliedert.

Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Zentralbank für Europas einheitliche Währung, den Euro. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Kaufkraft des Euro zu erhalten und damit die Preisstabilität in der Eurozone zu gewährleisten. Im Rahmen der Bankenunion hat sie zudem eine Aufsichtsfunktion übernommen. Die EZB fungiert im Rahmen des Single Supervisory Mechanism (SSM) als Aufsichtsbehörde für bestimmte Banken in der Eurozone. Sie hat daher eine eigene Behörde eingerichtet, das Einheitliche Aufsichtsgremium (Single Supervisory Board, SSB).

Bankenunion

Die Bankenunion umfasst den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) für Banken. Das Regulierungsorgan des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist das Einheitliche Aufsichtsgremium (Single Supervisory Board, SSB) der EZB. Das in Brüssel ansässige Single Resolution Board ist für die Abwicklung europäischer Banken zuständig.