Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des internationalen Bankensystems zu verbessern. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Förderung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden sowie die Erteilung von Mindeststandards und Richtlinien. Die Schweiz ist seit seiner Gründung im Jahr 1974 Mitglied des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS)
- Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
- Basel III
- Basel III – drei Säulen
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) wurde Ende 1974 in Basel gegründet und hat seinen Sitz in die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden von 27 Ländern. Die Schweiz wird im Ausschuss durch die SFMA und die Schweizerische Nationalbank (SNB) vertreten. Der Basler Ausschuss ist das zentrale Gremium für die internationale Koordinierung der Bankenregulierung und fungiert als Forum für die Zusammenarbeit zur Erörterung der Bankenaufsicht. Sein Hauptziel besteht darin, die Bankenaufsicht zu verbessern und dadurch die Finanzstabilität zu fördern.
Globaler Regulierungsrahmen
Auf der Grundlage der Lehren aus der jüngsten Finanzkrise veröffentlichte der Basler Ausschuss im Jahr 2010 ein Reformpaket namens Basel III zur Stärkung der Kapital- und Liquiditätsanforderungen. Teile des Pakets traten ab 2013 in Kraft. Im Dezember 2017 veröffentlichte der Baseler Ausschuss seine endgültigen Basel-III-Standards. Diese sollen laut internationalem Zeitplan im Jahr 2022 in Kraft treten. Ziel ist es, die Stabilität des Finanzsystems durch drei Säulen zu stärken.
Die drei Säulen von Basel III
Säule 1 definiert anrechenbare Eigenmittel und Methoden zur Berechnung der Mindestkapitalanforderungen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken. Durch Basel III gelten nun strengere Anforderungen an anrechenbare Eigenmittel hinsichtlich der Verlustabsorptionsfähigkeit und die Mindestkapitalanforderungen wurden verschärft. Weitere Neuerungen sind der Kapitalerhaltungspuffer, die Einführung des antizyklischen Kapitalpuffers und eine ungewichtete Leverage Ratio als Ergänzung zu den risikoorientierten Mindestkapitalanforderungen. Säule 2 umfasst den aufsichtlichen Überprüfungsprozess, der sicherstellt, dass Banken über ausreichend Kapital zur Absicherung aller Risiken verfügen, und erfordert außerdem ein angemessenes Management dieser Risiken. Säule 3 definiert Mindestoffenlegungspflichten für Banken. Darüber hinaus wurden auch neue verbindliche Standards für das Liquiditätsmanagement aller Banken und Kapitalanforderungen für systemrelevante Finanzinstitute definiert.
Umsetzung in der Schweiz
In der Schweiz wurden die Basel III-Standards durch Anpassung der Eigenkapital- und Liquiditätsverordnungen und der entsprechenden SFMA-Rundschreiben umgesetzt. Die Basel-III-Bestimmungen treten seit 2013 schrittweise in Kraft. Die nationale Umsetzung der endgültigen Basel-III-Bestimmungen erfolgt unter der Federführung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).