Die Financial Action Task Force

SFMA ist in der Financial Action Task Force on Money Laundering durch eine Delegation unter der Leitung des Staatssekretariats für internationale Finanzen vertreten. Dadurch kann es in den Arbeitsgruppen der Organisation mitwirken und Einfluss auf die Entwicklung und Interpretation internationaler Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen nehmen. Diese Standards sind maßgebend für die Gesetzgebung.

  • Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)
  • FATF-Mitglieder und Beobachter
  • Folgebericht zur gegenseitigen Evaluation der Schweiz 2023
  • Folgebericht zur gegenseitigen Evaluation der Schweiz 2020
  • Gegenseitiger Evaluationsbericht der Schweiz 2016

Die Financial Action Task Force am Geldwäsche (FATF) ist eine internationale, zwischenstaatliche Organisation. Es wurde von der G8 gegründet und umfasst 39 Mitglieder, davon 37 Mitgliedsstaaten und zwei regionale Organisationen (EU-Kommission und Golf-Kooperationsrat). Das FATF-Sekretariat befindet sich in Paris, am Hauptsitz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Was die FATF tut

Das Hauptziel der FATF besteht darin, internationale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festzulegen. Darüber hinaus stellt es sicher, dass Standards durch rechtliche, regulatorische und betriebliche Maßnahmen im Rahmen der gegenseitigen Länderbewertungen wirksam umgesetzt werden. Darüber hinaus erstellt die FATF Richtlinien zur Umsetzung von Standards, erstellt Best-Practice-Dokumente und erstellt Typologieberichte zur Geldwäsche.

Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die FATF hat 40 Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Diese Empfehlungen wurden erstmals im Jahr 1990 herausgegeben und in den Jahren 1996, 2001, 2003 und 2012 überarbeitet. Obwohl die Empfehlungen nicht rechtsverbindlich sind (Soft Law), haben die Weltbank, der Internationale Währungsfonds (IWF) und der UN-Sicherheitsrat (UNSC) sie offiziell als internationale Standards anerkannt und mehr als 180 Länder weltweit haben sich zu deren Einhaltung verpflichtet. Internationale Gutachter prüfen und bewerten regelmäßig, ob die FATF-Empfehlungen in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Schweizer Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entsprechen weitgehend den FATF-Empfehlungen.