Prüfung von Institutionen nach FINIG und KAG

SFMA nutzt Aufsichtsprüfer, um ihre Reichweite bei der Überwachung der folgenden Lizenzinhaber zu erweitern:

  • Verwalter kollektiver Vermögenswerte
  • Fondsverwaltungsgesellschaften
  • SICAVs und SICAFs
  • Kommanditgesellschaften für gemeinsame Anlagen
  • Depotbanken
  • Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen

Risikoanalyse und Prüfung Strategie

Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eines Bewilligungsinhabers übermitteln Prüfgesellschaften der SFMA elektronisch eine Einschätzung der Risikosituation des Instituts sowie die daraus abgeleitete Prüfstrategie auf einem standardisierten Formular. Liegen für beaufsichtigte Institute der SFMA-Aufsichtskategorie 5 keine erhöhten Risiken vor, kommt in der Regel eine Standardprüfungsstrategie zur Anwendung. Dabei werden Häufigkeit und Tiefe der durchzuführenden Prüfungen durch die Nettorisikoexposition in den jeweiligen Prüfungsfeldern bestimmt. Bei beaufsichtigten Instituten der SFMA-Aufsichtskategorie 4 übt die SFMA einen grösseren Einfluss auf die zu beurteilenden Prüffelder aus, indem sie die Prüfstrategie individuell im Dialog mit der Prüfgesellschaft festlegt. Für Institute der Aufsichtskategorie 3 legt die SFMA in Absprache mit der Prüfgesellschaft die Prüfstrategie fest. In diesem Fall wird die Standard-Prüfstrategie nicht angewendet. Beaufsichtigte Institute der SFMA-Aufsichtskategorie 5 ohne erhöhte Risikosituation und ohne wesentliche Schwächen im internen Kontrollsystem können eine Reduzierung der Prüfhäufigkeit beantragen. Wird der Antrag von der SFMA genehmigt, führt die Prüfgesellschaft nur noch alle zwei Jahre regulatorische Vor-Ort-Prüfungen durch. In Jahren, in denen keine Prüfung durchgeführt wird, wird auch keine Risikoanalyse oder Prüfungsstrategie erstellt.

Berichterstattung

Sobald eine Prüfungsgesellschaft eine behördliche Prüfung eines Lizenzinhabers abgeschlossen hat, kommuniziert sie die Ergebnisse und Empfehlungen in Form eines standardisierten Berichts an die SFMA. Der Bericht enthält zudem Informationen über die Durchführung der Revision, eine Unabhängigkeitserklärung der Revisionsgesellschaft sowie weitere Informationen gemäss SFMA-Richtlinien.

Revisionsbeauftragte

In Ausnahmefällen kann die SFMA einen Revisionsbeauftragten ernennen. Potenzielle Kandidaten für diese Position sind zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und unabhängige Dritte mit einschlägiger Erfahrung und Fachwissen.

Dokumente