Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler unterliegen strengeren Verhaltens- und Organisationsanforderungen. Die Regeln gelten sowohl für gebundene als auch für ungebundene Vermittler, mit zusätzlichen Registrierungspflichten für ungebundene Vermittler.

Versicherungsvermittlung umfasst die Tätigkeit des Anbietens oder Vermittelns von Versicherungsverträgen für Kunden. Der Regulierungsrahmen unterscheidet zwischen gebundenen Vermittlern, die für einen oder mehrere Versicherer in einer definierten Beziehung handeln, und ungebundenen Vermittlern, die unabhängig agieren und vor ihrer Tätigkeit Registrierungsanforderungen erfüllen müssen.

Professionelle Standards

Vermittler müssen über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für die von ihnen vertriebenen Produkte erforderlich sind. Sie müssen den Kunden klare Informationen über ihre Rolle, die von ihnen vertretenen Versicherer, Vergütungsvereinbarungen und potenzielle Interessenkonflikte geben. Ihr Verhalten sollte es den Kunden ermöglichen zu verstehen, ob die Beratung unabhängig ist oder an einen bestimmten Versicherer gebunden ist.

Registrierung ungebundener Vermittler

Ungebundene Vermittler müssen sich vor Ausübung ihrer Tätigkeit in das Register eintragen lassen. Die Registrierung setzt eine entsprechende berufliche Qualifikation, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige finanzielle Absicherung sowie die Bestätigung voraus, dass der Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

gebundene Vermittler

Verpflichtete Vermittler werden nicht in gleicher Weise registriert, unterliegen aber weiterhin den gesetzlichen Pflichten. Versicherer, die vertraglich gebundene Vermittler einsetzen, müssen sicherstellen, dass die Vertriebsvereinbarungen ordnungsgemäß organisiert sind und dass die in ihrem Namen handelnden Personen die geltenden Anforderungen erfüllen.

Benachrichtigungen und Berichte

Kunden und Marktteilnehmer können der Behörde mutmaßliche Verstöße gegen das Finanzmarktrecht melden. Die SFMA verwendet diese Informationen, um Risiken zu identifizieren, Verhaltensweisen zu beurteilen und zu entscheiden, ob aufsichtsrechtliche Schritte erforderlich sind.

Neue Regelung ab 1. Januar 2024

Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Versicherungsaufsichtsverordnung traten am 1. Januar 2024 in Kraft. Seit diesem Datum sieht das Vermittlungsregime sowohl für gebundene als auch für ungebundene Vermittler detailliertere Anforderungen vor. Die Reform betrifft Registrierungen, Änderungsmitteilungen, Schulungen, laufende Pflichten und die Art und Weise, wie Versicherungsunternehmen ihre Vertriebskanäle organisieren.

Die aktualisierten Regeln sollen die Rolle der Vermittler für Kunden klarer machen. Ein Kunde sollte nachvollziehen können, ob der Vermittler unabhängig oder im Namen eines oder mehrerer Versicherer handelt, welche Produkte vermittelt werden und wo die Verantwortung liegt, wenn Informationen unvollständig oder irreführend sind.

Registrierung und Änderungsbenachrichtigungen

Ungebundene Vermittler müssen im Register eingetragen sein, bevor sie in dieser Eigenschaft tätig werden. Anträge und Folgedokumente werden über die elektronische Umfrage- und Antragsplattform, allgemein als EHP bezeichnet, eingereicht. Natürliche Personen, juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben jeweils auf ihre Struktur zugeschnittene Dokumentationspflichten.

Beim Registrierungsprozess werden die berufliche Qualifikation, der Ruf, die finanzielle Sicherheit, beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung, sowie die Frage geprüft, ob der Vermittler über die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Organisation verfügt. Registrierte Vermittler müssen ihren Eintrag aktuell halten. Änderungen der Tätigkeit, der Rechtsform, der verantwortlichen Personen, der Adressen, des Versicherungsschutzes oder anderer relevanter Tatsachen sollten unverzüglich über die entsprechenden Kanäle mitgeteilt werden.

Überprüfung der Vermittleraktivität

Vor der Bewerbung sollte ein Anbieter seine eigene Tätigkeit klassifizieren. Der wesentliche Unterschied besteht darin, ob der Vermittler an einen oder mehrere Versicherer gebunden ist oder in ungebundener Funktion handelt. Für die ungebundene Tätigkeit ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich, während für vertraglich gebundene Vermittler zwar Verhaltens- und Informationspflichten gelten, die Abwicklung jedoch über die Versicherer erfolgt, für die sie tätig sind.

Die Klassifizierung hängt von der tatsächlichen Beziehung zu Versicherern und Kunden ab, nicht nur von der Selbstbeschreibung des Unternehmens. Vergütung, Exklusivität, Produktauswahl, Beratungsunabhängigkeit und Vertragsbefugnis können relevant sein. Unternehmen sollten ihre Beurteilung dokumentieren, da die Klassifizierung den Registrierungsweg und die in der Praxis geltenden Pflichten bestimmt.

Pflichten für Vermittler

Versicherungsvermittler müssen transparente Informationen über ihre Identität, Rolle, gegebenenfalls den Registerstatus, Beschwerdemöglichkeiten und Beziehungen zu Versicherern bereitstellen. Sie müssen vermeiden, Kunden über ihre Unabhängigkeit in die Irre zu führen, und müssen mit Interessenkonflikten so umgehen, dass die Kunden geschützt werden.

Vermittler benötigen außerdem entsprechende interne Prozesse für Beratung, Dokumentation, Beschwerden, Vergütung und Datenverarbeitung. Wenn ein Vermittler Personal beschäftigt oder Vertreter einsetzt, muss die Organisation sicherstellen, dass diese Personen die Produkte verstehen und die Verhaltensregeln einhalten.

Aus- und Weiterbildung

Berufliches Wissen ist ein zentraler Bestandteil der überarbeiteten Regelung. Vermittler müssen über eine ihrer Tätigkeit entsprechende Aus- und Weiterbildung verfügen. Für die Beurteilung, ob eine Person über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, sind für die Branche entwickelte Mindeststandards relevant.

Die Ausbildung sollte nicht als einmalige Zulassungsvoraussetzung behandelt werden. Produktänderungen, Gesetzesreformen und neue Vertriebsmodelle können einen Bedarf an aktualisiertem Wissen schaffen. Unternehmen sollten daher Aufzeichnungen über Schulungen, Auffrischungen und rollenspezifische Kompetenzüberprüfungen führen.

Änderungen für Versicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen, die vertraglich gebundene Vermittler einsetzen, müssen die Vertriebsaktivitäten organisieren und überwachen. Von ihnen wird erwartet, dass sie wissen, wer für sie handelt, welche Produkte vertrieben werden, wie Kunden informiert werden und ob Vermittler die erforderlichen Standards erfüllen. Vertriebskontrollen sind daher Teil der eigenen Governance des Versicherers.

Versicherungsunternehmen müssen möglicherweise Kennzahlen und Informationen zur Vermittlung melden und sollten ihre Vertriebsaufsicht an den aktualisierten Rechtsrahmen anpassen. Schwächen im Vermittlermanagement können sowohl für den Versicherer als auch für den Vermittler zu aufsichtsrechtlichen Problemen werden.

Nützliche Informationen und Kontakt

Die Quellseite bietet Leitfäden, EHP-Anweisungen, MyFINMA-Abonnementinformationen, erläuternde Berichte, Referenzen zu Schulungsstandards und Aufsichtsleitfäden. Fragen zur Regulierung können an die veröffentlichte Kontaktadresse der Vermittlung gerichtet werden, Verdachtsfälle von Verstößen gegen das Finanzmarktrecht können über die Beschwerde- und Hinweisgeberstelle gemeldet werden.

Informationsvideo und praktische Anleitung

Die Seite verweist außerdem auf ein Informationsvideo zur Neuregelung der Versicherungsvermittlung. Dieses Material soll dazu dienen, die überarbeiteten Regeln für Vermittler, Versicherungsunternehmen und Personen, die eine Registrierung in Betracht ziehen, verständlicher zu machen. Es steht neben schriftlichen Leitlinien, da sich die neue Regelung auf viele praktische Arbeitsabläufe auswirkt: Kontozugriff, EHP-Einreichungen, Statusprüfungen, Schulungsnachweise, Berichterstattung und Kundeninformationen.

Bei Neuanmeldungen unterscheidet sich die Dokumentation je nachdem, ob es sich bei dem Antragsteller um eine unselbstständige natürliche Person, eine juristische Person, einen Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft handelt. Jeder Bewerbertyp muss die erforderlichen Dokumente zum Nachweis der Identität, der Organisation, der beruflichen Kenntnisse, des Versicherungsschutzes oder einer gleichwertigen Sicherheit sowie zum Nachweis des Fehlens von Umständen vorlegen, die einer Registrierung entgegenstehen. Eine Nachdokumentation kann erforderlich sein, wenn die erste Einreichung unvollständig ist oder wenn seitens der Behörde Klärungsbedarf besteht.

Mindeststandards und Sektorkoordination

Aus- und Weiterbildung orientieren sich an den für die Versicherungsvermittlungsbranche entwickelten Mindeststandards. Die Standards helfen dabei, zu definieren, was Vermittler wissen müssen, bevor sie Kunden beraten oder Versicherungsverträge vermitteln. Sie sind nicht nur für Neueinsteiger relevant, sondern auch für bestehende Vermittler, die ihr Wissen im Rahmen des überarbeiteten Rahmenwerks auf dem neuesten Stand halten müssen.

Die aktualisierten Regeln erfordern auch eine Koordinierung zwischen Vermittlern, Versicherern und Schulungseinrichtungen. Versicherer brauchen Kontrollen über den gebundenen Vertrieb, ungebundene Vermittler brauchen Register und Kompetenznachweise und Kunden brauchen klare Informationen über die Rolle des Vermittlers. Die Reform verändert daher sowohl die Zulassungsseite als auch die laufende Aufsichtsseite des Versicherungsvertriebs.

Aufsichtsinformationen

Aufsichtsmitteilungen aus den Jahren 2023 und 2024 befassen sich mit Übergangsfragen und Umsetzungserwartungen. Die Seite enthält Links zu den Leitlinien 04/2023, 02/2024 und aktualisierten Informationen zur Versicherungsvermittlung sowie dem überarbeiteten ISA, dem überarbeiteten ISO und dem erläuternden Bericht. Diese Materialien sollten zusammen gelesen werden, da sie die Rechtsgrundlage, die praktische Umsetzung und die aufsichtsrechtliche Auslegung der neuen Regelung erläutern.