Lizenzanforderungen für ausländische Kontrolle

In der Schweiz kontrollierte Banken und Wertpapierfirmen benötigen eine zusätzliche Lizenz, wenn eine Mehrheitsbeteiligung in ausländisches Eigentum übertragen wird, ebenso wie ausländisch kontrollierte Banken, wenn wesentliche Änderungen in ihrer ausländischen Kontrolle eintreten.

Diese SFMA-Seite bietet Antragstellern und beaufsichtigten Institutionen einen praktischen Überblick über die Lizenzierungsanforderungen für das Thema ausländische Kontrolle. Darin wird erläutert, wann eine Lizenz, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und bei welchen Änderungen gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.

Was bedeutet „Fremdkontrolle“?

Grenzüberschreitende Strukturen bedürfen besonderer Sorgfalt. Im Gesuch sind die ausländische Institution bzw. das ausländische Produkt, die schweizerische Tätigkeit, ggf. die Aufsicht im Heimatland, Kooperationsvereinbarungen und der Schutz von Kunden bzw. Marktteilnehmern in der Schweiz zu erläutern.

Voraussetzungen für eine Zusatzbewilligung

Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob der Gesuchsteller so organisiert ist, dass er den Bewilligungsvoraussetzungen für die ausländische Kontrolle im Bereich Bewilligungs- und Bewilligungsvoraussetzungen gerecht wird. SFMA prüft normalerweise Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Änderungen in der ausländischen Kontrolle

Wesentliche Änderungen sollten vor der Umsetzung bewertet werden. Änderungen in Bezug auf Eigentümerschaft, Management, Organisation, Geschäftstätigkeit, Dokumente, Auslagerung, Risikomodelle oder die Entscheidung, eine lizenzierte Aktivität einzustellen, können eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Antragsteller und Lizenzinhaber sollten dafür sorgen, dass die Genehmigungsgrundlage an ihrem tatsächlichen Betriebsmodell ausgerichtet ist.

Bewertung zusätzlicher Lizenzierungsprojekte

Die Überprüfung konzentriert sich darauf, ob der Antragsteller in einer Weise organisiert ist, die für die Lizenzierungsanforderungen für die ausländische Kontrolle im Bereich Lizenzierungs- und Genehmigungsanforderungen geeignet ist. SFMA prüft normalerweise Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Aktivität, die Rechtsstruktur, die verantwortlichen Personen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Ressourcen, relevante Dokumente und alle grenzüberschreitenden Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.