Ausländische Finanzmarktinfrastrukturen

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen im Ausland zugelassene Finanzmarktinfrastrukturen von der SFMA anerkannt werden, bevor sie Schweizer Teilnehmern den Zugang zu ihren Einrichtungen ermöglichen können. Dies gilt für ausländische Handelsplätze einschließlich Börsen und multilaterale Handelseinrichtungen sowie zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. Darüber hinaus benötigen ausländische Handelsplätze derzeit eine besondere Anerkennung für den Handel mit bestimmten Schweizer Beteiligungspapieren.

Auf dieser SFMA-Seite erhalten Antragsteller und beaufsichtigte Institutionen einen praktischen Einblick in das Thema ausländische Finanzmarktinfrastrukturen. Darin wird erläutert, wann eine Bewilligung, Bewilligung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden müssen und bei welchen Änderungen gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.

Anerkennung ausländischer Handelsplätze nach Art. 41 FinfraG

Grenzüberschreitende Strukturen bedürfen besonderer Sorgfalt. Im Gesuch sind die ausländische Institution bzw. das ausländische Produkt, die schweizerische Tätigkeit, ggf. die Aufsicht im Heimatland, Kooperationsvereinbarungen und der Schutz von Kunden bzw. Marktteilnehmern in der Schweiz zu erläutern.

Anerkennung ausländischer Handelsplätze nach Artikel 41 a FinfraG

Grenzüberschreitende Strukturen bedürfen besonderer Sorgfalt. Im Antrag sind die ausländische Institution bzw. das ausländische Produkt, die schweizerische Tätigkeit, ggf. die Aufsicht im Heimatland, Kooperationsvereinbarungen und der Schutz von Kunden bzw. Marktteilnehmern in der Schweiz zu erläutern.

Anforderungen an ausländische Finanzmarktinfrastrukturen

Im Fokus der Prüfung steht, ob der Antragsteller im Bereich Finanzmarktinfrastrukturen und ausländische Marktteilnehmer für ausländische Finanzmarktinfrastrukturen geeignet ist. SFMA prüft normalerweise Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Aktivität, die Rechtsstruktur, die verantwortlichen Personen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Ressourcen, relevante Dokumente und alle grenzüberschreitenden Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.