Branchenverbote
Die SFMA kann Personen, die schwerwiegende Verstöße gegen das Aufsichtsrecht begangen haben, die Ausübung einer leitenden Funktion bei einem beaufsichtigten Institut für die Dauer von bis zu fünf Jahren verbieten.
Ein Branchenverbot gemäß Artikel 33 FINMAG soll das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte sicherstellen und Gläubiger, Anleger und Versicherungsnehmer schützen.
Dokumente
Prävention
Ein Branchenverbot hat präventive Wirkung. Ziel ist es stets, zu verhindern, dass die betroffene Person und andere Finanzmarktteilnehmer wiederholte oder ähnliche Rechtsverstöße begehen.
Gezielte Vorgehensweise
Der Charakter dieser Maßnahme bedeutet, dass sie auch gegen Personen verhängt werden kann, die sich nicht mehr an der betreffenden beaufsichtigten Finanzmarktaktivität beteiligen möchten. Im Rahmen ihrer Enforcement Policy geht die SFMA gezielt gegen Personen vor, die schwere Verstöße gegen das Aufsichtsrecht begangen haben. Das Hauptziel der SFMA als Aufsichtsbehörde besteht darin, künftigen Schaden zu verhindern, und nicht darin, vergangene Fehler zu bestrafen. Sie verhängt daher nicht immer ein Verbot gegen diejenigen, die den betreffenden Beruf oder Bereich endgültig verlassen haben.