Wie SFMA finanziert wird
SFMA investiert rund zwei Drittel seiner Ressourcen in seine Kernaufgaben Lizenzierung, Aufsichtsdurchsetzung und Regulierung. Die Kosten der SFMA werden durch die Aufsichtsgebühren und -abgaben der von ihr beaufsichtigten Institute getragen.
- Gebühren- und Abgabenverordnung der SFMA
Die SFMA ist nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Geschäftsführung organisiert und führt eine eigene Buchhaltung. Ihr Ziel ist es, ihre finanziellen Ressourcen sorgfältig zu verwalten, das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Gleichgewicht zu halten und die verfügbaren Ressourcen optimal zu nutzen.
Nutzerabhängige Gebühren und Abgaben
Die Kosten der SFMA werden von den von ihr beaufsichtigten Institutionen getragen. Sie kann so ihr Kostenniveau bei konkretem Bedarf anpassen. Beaufsichtigte Institute sind zur Zahlung von Aufsichtsgebühren und -abgaben verpflichtet. Die Nutzungsgebühren werden bei jeder beaufsichtigten Einrichtung individuell erhoben. Diese Gebühren werden hauptsächlich für Verfügungen und Aufsichtsverfahren erhoben und decken die Kosten der von der SFMA durchgeführten Arbeiten. Rund 9,2 % des jährlichen Bruttoertrags der SFMA (CHF 189 Millionen) wurden im Jahr 2025 durch Gebühren gedeckt. Im Gegensatz dazu werden Aufsichtsabgaben auf Gruppenebene und nicht individuell erhoben. Die Betreuungskosten werden auf die einzelnen betreuten Bereiche verteilt. Die SFMA deckt zwischen 80 und 90 % ihrer Gesamtausgaben, einschließlich der Zuweisungen zu ihren gesetzlichen Rücklagen, durch Aufsichtsabgaben.
Festsetzung der Aufsichtsabgaben
Die Aufsichtsabgaben der SFMA stehen im Einklang mit den in Artikel 15 des SFMA-Gesetzes festgelegten Regeln. Bei Banken und Wertpapierhäusern richten sich die Abgaben nach der Bilanzsumme und dem Wertpapierumsatz; für die Versicherer wird der Anteil an den gesamten Prämieneinnahmen aller Versicherungsunternehmen verwendet; sowie das Volumen des verwalteten Vermögens, die Bruttoerträge und die Größe des Unternehmens bei beaufsichtigten Instituten nach dem Kollektivanlagengesetz. Die SFMA-Gebühren- und Abgabenverordnung legt die Grundsätze für die Erhebung von Aufsichtsabgaben fest.
Hoher Anteil interner Ressourcen für die Aufsicht
SFMA nutzt 58 % ihrer internen Ressourcen für ihre Kernaufgaben Bewilligung, Aufsicht, Durchsetzung und Regulierung. Die restlichen 42 % entfallen auf Support- und Managementprozesse. Der Großteil der für Kernaktivitäten aufgewendeten Ressourcen wird für die Aufsicht verwendet. Die Personalkosten machen einen hohen Anteil der Gesamtausgaben aus (über 82 %), 9 % entfallen auf IT-Kosten und 9 % auf sonstige Betriebskosten, einschließlich Abschreibungen auf Anlagevermögen.
Diagramme und visuelle Informationen


