Beschaffung
Die SFMA veröffentlicht hier eine Liste der öffentlichen Aufträge über 50'000 CHF (inkl. MwSt.), die Gegenstand öffentlicher Vergabeverfahren sind.
Gemäss Artikel 27 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BVG) informieren die öffentlichen Auftraggeber mindestens einmal jährlich elektronisch über ihre öffentlichen Aufträge über 50'000 CHF (inkl. MwSt.), die dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BVG) unterliegen. Die relevanten Beschaffungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht SFMA finden Sie hier: