Jahresbericht und Aufsichtsbericht
Versicherungsunternehmen müssen laut Gesetz einen Jahresbericht und einen Aufsichtsbericht erstellen, die jeweils zum 31. Dezember jedes Jahres der SFMA vorgelegt werden.
Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, einen Jahresbericht nach dem Schweizerischen Obligationenrecht und einen Aufsichtsbericht nach ISA und ISO zu erstellen. Ist ein Versicherungsunternehmen Teil einer Versicherungsgruppe oder eines Versicherungskonglomerats, legt es auch einen Konzernabschluss vor. Darüber hinaus müssen börsenkotierte Unternehmen die Meldepflichten des Börsengesetzes (BEHG) erfüllen. Der Geschäftsbericht wird in erster Linie für die Aktionäre erstellt, während der Aufsichtsbericht für die SFMA bestimmt ist. Beide Berichte müssen bis Ende April des Folgejahres bei der SFMA eingereicht werden.
Inhalte der Berichte
- Der Geschäftsbericht besteht aus der Jahresrechnung, einem Lagebericht und gegebenenfalls der Konzernrechnung. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Geldflussrechnung.
- Der Aufsichtsbericht enthält umfangreiche qualitative und quantitative Daten, die die SFMA in Auszügen oder aggregiert im jährlichen Bericht über den Versicherungsmarkt veröffentlicht.
Die SFMA kann während des Geschäftsjahres zusätzliche Berichterstattungen von Unternehmen verlangen und besondere Anforderungen an den Jahresbericht festlegen.