Technische Bestimmungen
Versicherungsunternehmen müssen Rückstellungen für die von ihnen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen bilden. Die SFMA erlässt dazu Regelungen, deren Einhaltung mindestens einmal jährlich überprüft wird.
Neben dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Versicherungsaufsichtsverordnung (ISO) regelt die SFMA-Versicherungsaufsichtsverordnung (ISO-SFMA) die Einzelheiten zu Art und Umfang der Bestimmungen in den einzelnen Versicherungszweigen. Im Einzelnen sind die Bestimmungen für die Lebensversicherung in den Artikeln 28–41 und diejenigen für die Nichtlebensversicherung in den Artikeln 42–51 geregelt. Die Krankenzusatzversicherung weist Besonderheiten im Zusammenhang mit der Genehmigungspflicht für Tarife auf. Aus diesem Grund gelten für diesen Sektor besondere Regeln, die in den Artikeln 52-54 zu finden sind. Besondere Regelungen gelten auch für Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Rückversicherungsgeschäft, die in den Artikeln 55–56 aufgeführt sind. Versicherungsunternehmen müssen die Grundsätze, nach denen sie ihre versicherungstechnischen Rückstellungen bilden und auflösen, in ihren Geschäftsplan aufnehmen (Art. 4 Abs. 2 Bst. d VAG). Die SFMA und die Revisionsgesellschaften überwachen die Einhaltung der Regeln in der Regel jährlich und auch bei Vorliegen besonderer Umstände. Um die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen, führt die SFMA auch Vor-Ort-Aufsichtsprüfungen ausgewählter Versicherungsunternehmen durch.