Betriebliche Altersvorsorge
Lebensversicherer, die betriebliche Altersvorsorge anbieten wollen, müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen. Sie sind zum einen verpflichtet, ein gesondertes gebundenes Vermögen zu halten und einen gesonderten Kollektivlebensbericht zu erstellen. Andererseits müssen sie ihre Tarife vor Inkrafttreten zur Genehmigung einreichen.
Gruppenlebensberichterstattung und umfassende Transparenz
Mit der ersten Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Jahr 2004 wurde ein Rahmenwerk geschaffen, um die Transparenz bei der Verteilung von Überschüssen in der beruflichen Vorsorge sicherzustellen.