Versicherung gegen Elementarschäden

Schweizerische Solidarität beim Versicherungsschutz für Naturgefahren.

  • Tarifverfügung: BBl 2022 264
  • Bundesamt für Umwelt (BAFU), Seite zu Naturgefahren:
  • Nationale Plattform für Naturgefahren (PLANAT)
  • Internationale Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Versicherung gegen Naturgefahren Katastrophen

Die Versicherung gegen Naturgefahren (NH) deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten verursacht werden. Aufgrund seiner großen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Bedeutung unterliegt der Versicherungsschutz für Risiken dieser Art seit dem 1. Januar 1993 einer besonderen gesetzlichen Regelung auf der Grundlage bundesweiter Solidarität.

Grafiken und visuelle Informationen

Unterscheidung zwischen NF-ISO und NF-Spezial
Unterscheidung zwischen NF-ISO und NF-Spezial
Klassifizierung der versicherten Objekte und Unterscheidung zwischen NF-ISO und NF-Spezial
Klassifizierung der versicherten Gegenstände und Unterscheidung zwischen NF-ISO und NF-Spezial