Versicherung gegen Elementarschäden
Schweizerische Solidarität beim Versicherungsschutz für Naturgefahren.
- Tarifverfügung: BBl 2022 264
- Bundesamt für Umwelt (BAFU), Seite zu Naturgefahren:
- Nationale Plattform für Naturgefahren (PLANAT)
- Internationale Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Versicherung gegen Naturgefahren Katastrophen
Die Versicherung gegen Naturgefahren (NH) deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten verursacht werden. Aufgrund seiner großen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Bedeutung unterliegt der Versicherungsschutz für Risiken dieser Art seit dem 1. Januar 1993 einer besonderen gesetzlichen Regelung auf der Grundlage bundesweiter Solidarität.
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