Genehmigung von Krankenzusatztarifen
SFMA genehmigt Tarife und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krankenzusatzversicherungen. Auch Tarifanpassungen, die sich auf die Kostenentwicklung auswirken, werden einer präventiven Prüfung unterzogen.
Krankenversicherer müssen vor dem Angebot zusätzlicher Krankenversicherungsprodukte diese von der SFMA genehmigen lassen. Sowohl die Tarifberechnungen als auch die bei der SFMA eingereichten Geschäftsbedingungen werden geprüft. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sämtliche von den Versicherern angepassten Tarife bedürfen ebenfalls einer Genehmigung und müssen der SFMA erneut vorgelegt werden. Die Tarifgenehmigung erfolgt gemäß Artikel 38 ISA. Es werden nicht missbräuchliche Tarife genehmigt, die die Zahlungsfähigkeit nicht gefährden. Da Tarifanpassungen in der Regel zu Beginn eines jeden Kalenderjahres wirksam werden, müssen Genehmigungsanträge bis Ende Juli des Vorjahres bei der SFMA eingereicht werden. Die Bewerbungen müssen insbesondere die technischen Ergebnisse der betreffenden Produkte umfassen. Die Richtlinien zur Einreichung von Anträgen bei der SFMA für Tarifanpassungen in der Krankenzusatzversicherung legen den Inhalt und die Art des Antrags fest. Die für die Prüfung von Tarifanpassungen erforderlichen Angaben können in die bereitgestellten Formulare eingetragen werden. Die von der SFMA genehmigten Tarife werden dann im Bundesanzeiger bekannt gegeben (Art. 84 VAG).