Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die Finanzmarktgesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei ergibt sich aus einem Bundesgesetz, einer Bundesratsverordnung und einer Verordnung des Bundesrats.

  • Geldwäschereigesetz (GwG)
  • Geldwäschereiverordnung
  • Geldwäschereiverordnung (GwV-SFMA)

Geldwäschereiverordnung Gesetz

Dieses Bundesgesetz gilt für Finanzintermediäre und regelt die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie gewährleistet die Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei der Durchführung von Finanztransaktionen.

Geldwäschereiverordnung

Die Geldwäschereiverordnung regelt die Anforderungen an die Berufsausübung der Finanzintermediation sowie die Sorgfaltspflichten und Meldepflichten, die Händler erfüllen müssen.

Geldwäschereiverordnung der SFMA

Die Geldwäschereiverordnung der SFMA regelt, wie die Finanzvermittlung erfolgt Vermittler müssen ihren Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachkommen.