Rechtsgrundlage für Banken
Die Finanzmarktgesetzgebung für Banken ergibt sich aus einem Bundesgesetz, drei Bundesratsverordnungen und neun SFMA-Verordnungen.
- SFMA-Auslandsbankenverordnung (FBO-SFMA)
- Bundesgesetz über Banken und Sparkassen (BankG)
- Banken- und Sparkassenverordnung (BankV)
- Eigenmittelverordnung (ErV)
- Insolvenzverordnung
- Liquiditätsverordnung (LiqV)
- Bilanzierungsverordnung der SFMA
- Verordnung der SFMA über die Offenlegungspflichten (OffV-SFMA)
- Verordnung der SFMA über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-SFMA)
- Verordnung der SFMA über die Marktrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (MarV-SFMA)
- Verordnung der SFMA über das Handels- und das Bankenbuch sowie die anrechenbaren Eigenmittel (HBEV-SFMA)
- Verordnung der SFMA über die Leverage Ratio und die operationellen Risiken der Banken und Wertpapierhäuser (LROV-SFMA)
- SFMA-Verordnung zur Risikoverteilung (RDO-SFMA)
Bankengesetz
Das Bankengesetz regelt Kreditinstitute, Personen nach § 1 b KWG, Privatbankiers und Sparkassen. Sie befasst sich mit Betriebserlaubnissen und legt Regeln für das Geschäftsverhalten fest.
Bankwesenverordnung
Die Bankwesenverordnung gilt für Kreditinstitute, Personen gemäß § 1 b des Kreditwesengesetzes, Privatbankiers und Sparkassen; Darin sind die Bestimmungen des Bankengesetzes aufgeführt.
Auslandsbankenverordnung des SFMA
Die Auslandsbankenverordnung des SFMA gilt für ausländische Banken, die eine Niederlassung in der Schweiz errichten wollen.
Eigenmittelverordnung
Zum Schutz der Gläubiger und der Stabilität des Finanzsystems sind Banken und Wertpapierfirmen verpflichtet, für ihre Geschäftstätigkeit und die damit verbundenen Risiken ausreichend Kapital bereitzuhalten und ihre Risiken angemessen zu begrenzen. Diese Verordnung gilt für Banken und kontoführende Wertpapierfirmen.
Liquiditätsverordnung
Diese Verordnung regelt die qualitativen und quantitativen Liquiditätsanforderungen für Banken.
SFMA-Rechnungslegungsverordnung
Die SFMA-Rechnungslegungsverordnung regelt insbesondere die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Zwischenabschlüssen.
SFMA-Offenlegungsverordnung Pflichten
Diese Verordnung regelt die Offenlegungspflichten insbesondere zu Kapital, Liquidität, Zinsrisiken, Vergütungen und den Grundsätzen der Unternehmensführung. Sie gilt für Banken, kontoführende Wertpapierfirmen sowie Finanzgruppen und -konglomerate.
Verordnung über Kreditrisiken der SFMA
Diese Verordnung regelt die Anforderungen der Eigenmittelverordnung an das Mindestkapital für Kreditrisiken.
Verordnung über Marktrisiken der SFMA
Diese Verordnung regelt die Anforderungen der Eigenmittelverordnung an das Mindestkapital für den Markt Risiken.
Verordnung der SFMA über das Handels- und Bankbuch und die anrechenbaren Eigenmittel
Diese Verordnung regelt die Anforderungen der Eigenmittelverordnung an das Handels- und Anlagebuch sowie die anrechenbaren Eigenmittel.
Verordnung der SFMA über die Verschuldungsquote und die operationellen Risiken
Diese Verordnung regelt die Anforderungen der Eigenmittelverordnung an die Berechnung der Verschuldungsquote und des Mindestkapitals für operationelle Risiken.
SFMA-Verordnung zur Risikoverteilung
Diese Verordnung regelt die Anforderungen der Eigenmittelverordnung zur Risikoverteilung.
Insolvenzverordnung
Die Insolvenzverordnung regelt die Sanierungs- und Konkursverfahren im Sinne des Bankengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Kollektivanlagengesetzes für alle Finanzmarktinstitute, die nach den Finanzmarktgesetzen der Insolvenzzuständigkeit der SFMA unterliegen.