Finanzdienstleistungen

Die Finanzmarktgesetzgebung für Finanzdienstleistungen ergibt sich aus einem Bundesgesetz und einer Verordnung.

  • Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
  • Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEG)

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das Finanzdienstleistungsgesetz soll die Kunden von Finanzdienstleistern schützen und vergleichbare Bedingungen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch Finanzdienstleister schaffen. Zu diesem Zweck legt sie die Anforderungen an Ehrlichkeit, Sorgfalt und Transparenz bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen fest und regelt das Angebot von Finanzinstrumenten.

Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEG)

Die Finanzdienstleistungsverordnung legt die Anforderungen an Ehrlichkeit, Sorgfalt und Transparenz bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie beim Angebot von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten fest.