Rechtsgrundlage für die Wiederherstellung und Abwicklung

Wenn einem von der SFMA beaufsichtigten Institut die Insolvenz droht, ist die SFMA allein für die Einleitung geeigneter Insolvenzmaßnahmen verantwortlich. Die SFMA kann gezielt Schutzmassnahmen ergreifen oder ein Sanierungs- oder Liquidationsverfahren einleiten. Auch für systemrelevante Institute ist eine entsprechende Krisenvorbereitung erforderlich. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den geltenden Finanzmarktgesetzen.

In zeitkritischen Situationen soll die zentrale Zuständigkeit der SFMA für Insolvenzmassnahmen für beaufsichtigte Institute eine schnelle und einzelfallberücksichtigte Verfahrensführung ermöglichen. Im Gegensatz zum Bundesschuldbetreibungs- und Konkursgesetz sehen die Finanzmarktgesetze daher branchenspezifische Regelungen für Maßnahmen bei Insolvenzgefahr vor. Insbesondere große, vernetzte Institute unterliegen zudem der Pflicht, sich auf Krisen und teilweise erhöhte Anforderungen vorzubereiten, um präventiv ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind über die verschiedenen Finanzmarktsektoren hinweg weitgehend harmonisiert, berücksichtigen jedoch branchenspezifische Anforderungen. Sie basieren auf internationalen Standards, beispielsweise denen des Financial Stability Board. Dies trägt auch dazu bei, dass staatliche Eingriffe im Insolvenzfall international anerkannt und durchsetzbar sind.