Fokus auf inländische systemrelevante Banken
Raiffeisen ist die erste inländische systemrelevante Bank, die über einen umsetzbaren Notfallplan verfügt. Per Ende 2022 hat sie das für die Rekapitalisierung im Krisenfall erforderliche Kapital vollständig aufgebaut. PostFinance muss aufgrund des Wegfalls der Rekapitalisierungsgarantie des Bundes ihre Notfallstrategie überarbeiten. Die Zürcher Kantonalbank stellt im Krisenfall noch immer nicht genügend Mittel zur Rekapitalisierung zur Verfügung, obwohl sie über das entsprechende Kapital verfügt. Sie kann nun auch Bail-in-Anleihen begeben, um das erforderliche zusätzliche verlustabsorbierende Kapital aufzubauen. Sie hat bereits mit der Emission solcher Anleihen begonnen.
Nach dem schweizerischen „Too big to fail“ (TBTF)-Regime sind die inländischen systemrelevanten Banken verpflichtet, Notfallpläne zu erstellen, die innerhalb von drei Jahren nach der Einstufung als systemrelevante Banken umsetzbar sind. Diese ursprüngliche Frist ist für PostFinance im Jahr 2018, Raiffeisen im Jahr 2017 und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) im Jahr 2016 abgelaufen. Die SFMA hat den Banken Verlängerungen dieser Fristen gewährt.
Die Notfallstrategie aller drei Banken besteht in der Rekapitalisierung und Weiterführung des Geschäftsbetriebs.
Raiffeisen erfüllt erstmals die Kapitalanforderungen für die Umsetzung dieser Strategie. Zu diesem Zweck hat sie in den letzten Jahren Bail-in-Anleihen ausgegeben, die im Notfall über einen Bail-in von Fremdkapital in Eigenkapital umgewandelt werden können. Den verbleibenden Bedarf für eine mögliche Krise deckt sie durch die Reserve von CET1 (Common Equity Tier 1) und AT1 (Additional Tier 1) Kapital ab.
Die ZKB hat das erforderliche Kapital noch nicht vollständig aufgebaut. Ihr Plan, die Mittel aufzustocken, gilt jedoch weiterhin als plausibel. Das neue Bankengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sieht nun auch die Möglichkeit vor, zusätzliche Verlustausgleichsanleihen für Kantonalbanken auszugeben. Somit kann die ZKB auch Bail-in-Anleihen ausgeben. Anfang 2023 hat sie mit der Emission von Bail-in-Instrumenten begonnen, entsprechende Mittel aufzubauen und plant in naher Zukunft weitere Emissionen.
PostFinance muss dagegen ihre Notfallplanung neu ausrichten. Im vergangenen Jahr hat das Parlament die Vorlage zur Revision des Postorganisationsgesetzes und den Bundesbeschluss über die Rekapitalisierungsgarantie des Bundes für die Schweizerische Post nicht umgesetzt. Zudem muss PostFinance ihre Alternativstrategie und den Bereich „Betriebliche Abhängigkeiten“ verbessern. Nachfolgend gehen wir auf den Umsetzungsstand der Notfallpläne und Abwicklungsstrategien von PostFinance, Raiffeisen und ZKB ein.
PostFinance
PostFinance hat im vergangenen Jahr eine plausible Strategie zur Rekapitalisierung im Ernstfall aufgezeigt, die auf der vom Bundesrat geplanten Rekapitalisierungsgarantie basierte. Diese Strategie wurde hinfällig, da das Parlament die Vorschläge des Bundesrates zur Änderung des Postorganisationsgesetzes und des Bundesbeschlusses zur Rekapitalisierungsgarantie der Schweizerischen Post nicht angenommen hat. PostFinance muss daher ihren Notfallplan überarbeiten.
Der Notfallplan muss auch in den Kategorien betriebliche Zusammenhänge und alternative Abwicklungsstrategie verbessert werden.
Raiffeisen
Die Abwicklungsstrategie der Raiffeisen Gruppe zur Rekapitalisierung und Fortführung des Geschäftsbetriebs wird durch ihre einzigartige Genossenschaftsstruktur beeinflusst. Ohne zusätzliche Massnahmen müsste die SFMA im Falle einer drohenden Insolvenz der Gruppe über 200 unabhängige Raiffeisenbanken separat sanieren. Um dies zu vermeiden, verfügt die SFMA über die gesetzliche Befugnis, im Krisenfall die Raiffeisenbanken zu einer Abwicklungseinheit zusammenzuführen und die gesamte Gruppe in einem Verfahren abzuwickeln. Sollten den Anleihegläubigern durch einen Bail-in Verluste aufgebürdet werden, könnte die fusionierte Abwicklungseinheit zusätzlich in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.
Per Ende 2022 hat Raiffeisen das Gone-Concern-Kapital vollständig aufgebaut, sodass der Notfallplan als umsetzbar angesehen werden kann. Zu diesem Zweck hat sie zwischen 2020 und 2022 verschiedene Bail-in-Anleihen begeben. Die verbleibenden Anforderungen erfüllt sie durch die Umgliederung von CET1 und AT1 von Going-Concern-Kapital in Gone-Concern-Kapital. Durch die Umgliederung wird das Kapital für eine Rekapitalisierung im Notfall reserviert.
Zürcher Kantonalbank
Bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist der Kanton Zürich alleiniger Eigentümer und haftet für alle nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank, wenn die Eigenmittel der Bank nicht ausreichen. Der Kanton wäre somit die Hauptfinanzierungsquelle für die Rekapitalisierung der Bank im Krisenfall. Der Notfallplan legt fest, welche Mittel erforderlich sind, um die ZKB im Krisenfall angemessen zu rekapitalisieren. Damit der Notfallplan umsetzbar ist, muss die ZKB vorab mindestens die Hälfte dieser Mittel mit den in der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Kapitalinstrumenten zurückstellen. Als zusätzliche verlustabsorbierende Mittel kommen derzeit die Stiftungskapitalrücklage, eine Tier-2-Anleihe und die bereits ausgegebenen Bail-in-Anleihen in Frage.
Der Gesamtwert dieser Instrumente liegt derzeit noch unter den Gone-Concern-Kapitalanforderungen für eine Rekapitalisierung und daher wurde der Notfallplan noch nicht als umsetzungsreif genehmigt. Mit der Revision des Bankengesetzes wurde per Januar 2023 die gesetzliche Grundlage für die Emission von Bail-in-Schuldtiteln durch Kantonalbanken geschaffen. Daher hat die ZKB Anfang 2023 mit der Emission von Bail-in-Instrumenten auf dieser Basis begonnen, entsprechende Mittel aufzubauen und plant in naher Zukunft weitere Emissionen.