Das „Too big to fail“-Regime der Schweiz für Banken

Das „Too big to fail“-Problem entsteht insbesondere bei Banken, deren Pleite der Schweizer Wirtschaft und dem Finanzsystem schweren Schaden zufügen würde. Solche Banken gelten als „systemrelevant“. Sie erfüllen für die Wirtschaft unverzichtbare Funktionen, die kurzfristig nicht durch alternative Lösungen ersetzt werden können. Hierzu zählen vor allem das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Zahlungsdienstleistungen. Dementsprechend sind systemrelevante Banken verpflichtet, über höhere Kapital- und Liquiditätspuffer zu verfügen sowie Sanierungs- und Notfallpläne aufrechtzuerhalten.

UBS, die Raiffeisengruppe, die Zürcher Kantonalbank und PostFinance sind systemrelevante Banken. Sie sind besonders groß, vernetzt und ihre Dienste lassen sich kurzfristig nur schwer durch alternative Lösungen ersetzen. Nach Rücksprache mit der SFMA hat die Schweizerische Nationalbank daher diese Banken und ihre Funktionen bzw. Dienstleistungen als systemrelevant eingestuft.

Systemrelevante Banken müssen besondere gesetzliche Anforderungen erfüllen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen zu stärken. Höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen machen Banken stabiler. Darüber hinaus müssen die Banken und die SFMA entsprechende vorbereitende Maßnahmen zur Sanierung, Restrukturierung und ggf. Insolvenz planen, die im Krisenfall umgesetzt werden können.

Systemrelevante Banken müssen der SFMA jährlich in ihrer Sanierungsplanung aufzeigen, wie sie sich in einer Schieflage aus eigener Kraft stabilisieren können. Die darin enthaltenen Maßnahmen müssen sowohl auf Liquiditätsebene als auch auf Kapitalebene wirksam sein. Sie müssen flexibel und in verschiedenen Szenarien einsetzbar sein. Die SFMA genehmigt den Sanierungsplan.

Wenn die Sanierung scheitert und der Bank die Insolvenz oder der Konkurs droht, muss die SFMA insolvenzrechtliche Massnahmen anordnen. Zur Vorbereitung erstellt die SFMA einen Abwicklungsplan für systemrelevante Banken. Darin wird dargelegt, wie eine systemrelevante Bank bei Bedarf umstrukturiert werden würde. Zudem beurteilt es jährlich die Abwicklungsfähigkeit der UBS (siehe auch „Financial Stability Board“).

In ihrem Notfallplan müssen die systemrelevanten Banken der SFMA zudem jedes Jahr aufzeigen, wie ihre schweizerischen systemrelevanten Funktionen bei drohender Insolvenz unterbrechungsfrei weitergeführt werden könnten (Art. 9 BankG). Die SFMA prüft die Massnahmen im Notfallplan auf ihre Wirksamkeit und Durchführbarkeit. Bei Bedarf kann sie Fristen zur Behebung von Mängeln setzen oder – als letztes Mittel – konkrete Massnahmen verhängen.

Die SFMA berichtet der Öffentlichkeit regelmässig über den Stand der Krisen- und Abwicklungsplanung systemrelevanter Banken sowie über die Abwicklungsfähigkeit der UBS (Reporting).