Glossar zur Wiederherstellung und Lösung

Das Sanierungs- und Abwicklungsglossar ist Teil der Durchsetzungsarbeit der SFMA und erläutert, wie die Behörde auf Verstöße gegen das Finanzmarktrecht reagiert.

B

Banking Act (BA)

Gesetz zur Regulierung der Aktivitäten von Banken und anderen Finanzinstituten. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Sanierung und Abwicklung von Banken und enthält Bestimmungen, die sicherstellen, dass Banken in finanziellen Schwierigkeiten entweder geordnet saniert oder abgewickelt werden können, ohne das gesamte Finanzsystem zu gefährden.

Bankenverordnung (BankV)

Die Verordnung führt die Bestimmungen des Bankengesetzes weiter aus und legt die Anforderungen fest, die systemrelevante Banken erfüllen müssen, einschließlich der Anforderungen an die Abwicklungsfähigkeit.

C

Zentral Gegenpartei (CCP)

Ist ein Finanzinstitut, das als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern auf den Finanzmärkten fungiert. Im Wesentlichen wird ein CCP bei einer Transaktion zum Käufer für jeden Verkäufer und zum Verkäufer für jeden Käufer. Dieser Prozess trägt dazu bei, die Erfüllung offener Verträge sicherzustellen und das Risiko zu verringern, dass eine Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

Zentraler Wertpapierverwahrer (CSD)

Ist eine spezialisierte Finanzmarktinfrastruktur, die Wertpapiere wie Aktien entweder in verbriefter oder unverbriefter Form (Bucheintrag) hält. CSDs spielen eine wichtige Rolle bei der Verwahrung und Übertragung von Wertpapieren und tragen zur Effizienz und Sicherheit des Finanzsystems bei.

Crisis Management Group (CMG) bzw. Crisis Management College (CMC)

Aufgrund der Anforderungen des FSB für G-SIBs eingerichtete Gruppe unter der Leitung der Heimataufsichtsbehörde und mit Verantwortung für Krisenprävention und -management im grenzüberschreitenden Geschäft.

D

Inländische systemrelevante Banken (D-SIBs)

Die Schweizerische Nationalbank bezeichnet die systemrelevanten Banken für die Schweiz. Sofern diese nicht bereits als global systemrelevante Banken (G-SIBs) ausgewiesen wurden, gelten sie als D-SIBs.

E

Notfallplan (Schweiz)

Systemrelevante Banken müssen im Notfallplan nachweisen, dass ihre systemrelevanten Funktionen in einer Krise ohne Unterbrechung weitergeführt werden können. Als systemrelevant gelten nur Funktionen, die für die Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Zu den systemrelevanten Funktionen zählen insbesondere das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Zahlungsdienste. Die SFMA muss diesen Plan überprüfen und beurteilen, ob er zur Umsetzung bereit ist.

F

Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs)

Nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinMIG) sind dies die Börsen und multilateralen Handelseinrichtungen (MTFs), zentrale Gegenparteien (CCPs), Zentralverwahrer als Betreiber einer Zentralverwahrstelle und/oder eines Wertpapierabwicklungssystems, Transaktionsregister und Zahlungssysteme. Finanzmarktinfrastrukturen lassen sich in die Ebenen Handel (Börsen und MTFs), Clearing (CCPs), Abwicklung und Verwahrung (Zentralverwahrer), Meldewesen (Transaktionsregister) und Zahlungen (Zahlungssysteme) unterteilen. CCPs, Zentralverwahrer, Zahlungssysteme und Transaktionsregister werden zusammenfassend als Post-Trading-Infrastrukturen bezeichnet, da ihre Aktivitäten nach der Vereinbarung eines Wertpapieraustauschs stattfinden.

Financial Stability Board (FSB)

Das FSB ist ein internationales Gremium, das das globale Finanzsystem überwacht und durch die Herausgabe internationaler Standards Empfehlungen für nationale Vorschriften abgibt.

G

Global systemrelevante Banken (G-SIBs)

Das FSB veröffentlicht jährlich eine Liste globaler systemrelevanter Banken. Dazu gehören Banken und Finanzkonzerne, deren ungeordneter Ausfall die globale Finanzstabilität gefährden könnte.

I

Insolvenzrisiko

Eine Bank ist von der Insolvenz bedroht, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie überschuldet ist, schwerwiegende Liquiditätsprobleme hat oder nach Ablauf einer bestimmten Frist die Kapitalanforderungen nicht erfüllt.

Versicherungsaufsichtsgesetz (ISA)

Das Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler. Es ermächtigt die SFMA, Maßnahmen zur Stabilisierung von Versicherungsunternehmen zu ergreifen oder deren geordnete Abwicklung anzuordnen.

Versicherungsaufsichtsverordnung (ISO)

Die Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und legt fest, wie Versicherungsunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten auf geordnete Weise saniert oder abgewickelt werden können, um die Stabilität des Finanzsystems zu schützen.

R

Erholung

Erholung bezieht sich sind die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um sich ohne staatliche Eingriffe zu stabilisieren.

Sanierungsplan

Im Sanierungsplan legt das systemrelevante Institut fest, mit welchen Maßnahmen es seine Stabilität im Krisenfall nachhaltig sicherstellen und seine Geschäftstätigkeit ohne staatliche Eingriffe fortführen kann. Die SFMA ist für die Prüfung und Genehmigung des Sanierungsplans verantwortlich.

Beschluss

Unter Beschluss versteht man die Umstrukturierung oder Liquidation eines Unternehmens im Rahmen behördlicher Eingriffe.

Abwicklungsplan

Der von der SFMA erstellte Plan zur Sanierung oder Liquidation eines systemrelevanten Instituts in seiner Gesamtheit (bei einer international systemrelevanten Bank die gesamte Gruppe, auch ausländische Konzerngesellschaften, weshalb dieser Plan auch als Sanierungsplan bezeichnet wird). „globaler Abwicklungsplan“). In diesem Plan legt die SFMA fest, wie eine von ihr angeordnete Umstrukturierung oder Liquidation durchgeführt werden kann.

Resolution Steering Group (ReSG)

Eine Expertengruppe des FSB, deren Hauptaufgabe darin besteht, Pläne und Richtlinien zur geordneten Rettung oder Abwicklung großer in Schwierigkeiten geratener Finanzinstitute zu entwickeln, um die Finanzstabilität aufrechtzuerhalten.

Resolvability

Resolvability beschreibt die Fähigkeit eines Unternehmens, geordnet zu scheitern. Eine systemrelevante Bank gilt als abwicklungsfähig, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dass sie im Krisenfall umstrukturiert oder liquidiert werden kann, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.

Abwicklungsfähigkeitsbeurteilung

Seit dem 1. Januar 2023 führt die SFMA eine jährliche Abwicklungsfähigkeitsbeurteilung von G-SIBs unter Berücksichtigung der Anforderungen der Bankenverordnung (Art. 65 a BankV) durch. Bei festgestellten Mängeln kann sie nun Aufschläge auf den Gone-Concern oder Liquiditätsanforderungen erheben. Die SFMA gewährte den Schweizer G-SIBs Rabatte auf die Anforderungen an zusätzliches verlustabsorbierendes Kapital zwischen 2016 und 2022, weil sie ihre globale Abwicklungsfähigkeit spürbar verbessert hatten. Die Banken hatten das maximale Rückerstattungspotenzial ausgeschöpft (62,5 % von 5,7 % der risikogewichteten Aktiva bzw. 2 % des Gesamtengagements) und mussten daher entsprechend weniger verlustabsorbierendes Kapital vorhalten.

S

Bedeutende Konzerngesellschaft

SFMA kann Gruppengesellschaften (z. B. zentrale Dienstleister) von Institutionen als bedeutende Gruppengesellschaften benennen. Bei solchen Unternehmen handelt es sich in der Regel um nicht regulierte Unternehmen im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts. Diese Bezeichnung bedeutet, dass die SFMA auch für Insolvenzmassnahmen dieser Unternehmen zuständig ist.

Systemische Bedeutung

Systemische Risiken sind Risiken, die von einzelnen Marktteilnehmern ausgehen und die Stabilität der gesamten Wirtschaft (des Gesamtsystems) gefährden. Unternehmen, die Funktionen erfüllen, auf die die Schweizer Wirtschaft angewiesen ist und die von anderen Unternehmen nicht erfüllt werden können, gelten als „systemrelevant“.

Systemrelevante Funktionen

Funktionen gelten als systemrelevant, wenn sie für die Schweizer Wirtschaft wesentlich und kurzfristig nicht substituierbar sind. Hierzu zählen für Banken vor allem das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr. Für die Einstufung der Funktionen als systemrelevant ist die Schweizerische Nationalbank zuständig.

T

Too big to fail (TBTF)

Als „too big to fail“ gilt ein Unternehmen, dessen Insolvenz die Stabilität der gesamten Wirtschaft gefährden würde. Die Regierung müsste eingreifen, um das Unternehmen zu retten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die systemischen Risiken, die von solchen Unternehmen ausgehen.