Das „Too big to fail“-Regime der Schweiz

Finanzmarktteilnehmer können so wichtig werden, dass ihr ungeordnetes Scheitern der Finanzstabilität und der Wirtschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügen könnte. Um sicherzustellen, dass in einem solchen Szenario staatliche Rettungsmaßnahmen mit Steuergeldern vermieden werden, gibt es spezielle Regeln.

„Too big to fail“ (TBTF) bezeichnet eine Situation, in der der ungeordnete Ausfall eines Finanzmarktteilnehmers aufgrund seiner Größe oder Komplexität verheerende Folgen für die Finanzstabilität und die Realwirtschaft hätte. Die daraus resultierenden Störungen des Finanzsystems und der Gesamtwirtschaft wären zu gravierend. Neben anderen Finanzmarktteilnehmern könnten auch Einzelpersonen und Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen werden, da sie als Einleger oder Kreditnehmer die Dienste des säumigen Finanzmarktteilnehmers nicht mehr in Anspruch nehmen könnten und es keine geeigneten Alternativen gäbe. Dominoeffekte könnten auch dazu führen, dass andere Akteure, beispielsweise Gläubiger der direkt betroffenen Kreditnehmer, die Auswirkungen des Zahlungsausfalls zu spüren bekommen. In der Vergangenheit haben Regierungen mangels alternativer Maßnahmen öffentliche Mittel eingesetzt, um die ungeordnete Schließung solcher Einrichtungen zu verhindern und die negativen Auswirkungen abzumildern. Solche staatlichen Eingriffe sind sehr problematisch, da sie vom Steuerzahler finanziert werden und zu Wettbewerbsverzerrungen und Moral Hazards führen. Dadurch können große Institute bewusst ihre Risiken erhöhen, da sie im Ernstfall mit einer Rettung rechnen können. Im Zuge der globalen Finanzkrise 2007 und 2008 wurde diese TBTF-Problematik daher auf nationaler und internationaler Ebene angegangen und eine Reihe von Massnahmen entwickelt – auch in der Schweiz. Dadurch soll einerseits die Widerstandsfähigkeit erhöht und so die Wahrscheinlichkeit einer Krise verringert werden. Andererseits soll die Anordnung von Insolvenzmaßnahmen möglich sein, ohne die Stabilität des Systems zu gefährden.