Dossier zu Sustainable Finance

Nachhaltigkeit ist eine große Herausforderung für die Finanzmärkte, weshalb sich auch die SFMA als Aufsichtsbehörde mit diesem Thema befasst. Im Einklang mit ihrem Auftrag liegt der Fokus der SFMA auf den damit verbundenen potenziellen finanziellen Risiken und Fragen des Kundenschutzes. Damit trägt die SFMA auch dazu bei, die Reputation, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken.

Warum ist nachhaltiges Finanzwesen für die SFMA relevant?

Zu den Aufgaben der SFMA gehört der Schutz der Finanzmarktkunden sowie die Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens der Finanzmärkte. Im Bereich Nachhaltigkeit konzentriert sich die SFMA daher auf klimabedingte und andere naturbedingte finanzielle Risiken für beaufsichtigte Unternehmen sowie auf die Bekämpfung von Greenwashing-Praktiken. Darüber hinaus hat die SFMA keinen Auftrag, nachhaltige Investitionen zu fördern oder Finanzströme aktiv zu steuern.

Verhinderung und Bekämpfung von Greenwashing

Der Auftrag der SFMA umfasst den Schutz von Finanzmarktkunden und Anlegern vor missbräuchlichem Geschäftsgebaren, insbesondere vor Täuschung. Das Hauptziel der SFMA in Bezug auf Greenwashing besteht darin, sicherzustellen, dass Kunden und Investoren nicht in die Irre geführt werden.

Klimarisiken und andere Naturrisiken, denen Finanzinstitute ausgesetzt sind

Die Auswirkungen des Klimawandels und anderer Naturveränderungen können zu erheblichen finanziellen Risiken für Finanzinstitute führen. Der Schwerpunkt liegt auf physischen Risiken, die sich direkt aus diesen Veränderungen ergeben, sowie auf Übergangsrisiken, die mit Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen verbunden sind. Finanzinstitute müssen ihre wesentlichen klima- und anderen naturbedingten Finanzrisiken identifizieren und angemessen steuern.

SFMA-Prioritäten für nachhaltige Finanzen 2026-2028

SFMA hat ihre wichtigsten Aufsichtsprioritäten für den Umgang mit Klima- und Naturrisiken sowie für die Bekämpfung von Greenwashing für 2026 bis 2028 definiert. Insgesamt baut sie auf der bestehenden Praxis der SFMA auf und entwickelt sie in ausgewählten Bereichen weiter.

Aufsicht von Naturbedingte Risiken

SFMA stellt sicher, dass Finanzinstitute ihre wesentlichen naturbedingten Finanzrisiken, einschließlich klimabedingter Finanzrisiken, angemessen identifizieren und verwalten. Seit 2026 gelten die aufsichtsrechtlichen Vorgaben des Rundschreibens „Naturbezogene Finanzrisiken“. Gleichzeitig entwickelt die SFMA die notwendigen Instrumente zur angemessenen Integration dieser Risiken in die laufende Aufsichtstätigkeit und aktualisiert diese kontinuierlich.

SFMA-Klimarisikoberichterstattung

Seit 2025 verpflichtet das CO 2 -Gesetz die SFMA, die klimabedingten Finanzrisiken für beaufsichtigte Unternehmen regelmäßig zu überprüfen und darüber zu berichten. Zur Erfüllung der Meldepflicht veröffentlicht die SFMA seit 2025 einen jährlichen Klimarisikobericht.

Transparenz über klimabedingte Risiken

Transparenz über klimabedingte Finanzrisiken bei beaufsichtigten Unternehmen ist ein wichtiger Schritt zur rationalen Identifizierung, Messung und Steuerung dieser Risiken. Ende Mai 2021 hat die SFMA daraufhin die Offenlegungspflichten im Bereich klimabedingter Finanzrisiken für bedeutende Finanzinstitute klargestellt und in Offenlegungsrundschreiben kommuniziert.

Internationale Koordination zu Nachhaltigkeitsthemen

Wichtige internationale Normungsgremien sorgen für einheitliche Standards für den Umgang mit klima- und anderen naturbedingten Risiken im Finanzsektor sowie für den Anlegerschutz im Bereich Nachhaltigkeit. SFMA begrüßt die Entwicklung international abgestimmter Lösungen und beteiligt sich aktiv an dieser Arbeit.

Zusätzliche Dokumente