Geldwäscheaufsicht: Erkenntnisse aus den Vor-Ort-Aufsichtsprüfungen (2024)

SFMA führte im Rahmen ihrer Arbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche auch aufsichtsrechtliche Überprüfungen vor Ort durch. Dabei kamen unterschiedliche Erkenntnisse zu Tage.

Nach der Veröffentlichung der Leitlinien zur Geldwäscherei-Risikoanalyse im August 2023 führte die SFMA im Laufe des Jahres 2024 eine Überprüfung der Geldwäscherei-Risikoanalysen verschiedener Banken durch. Dabei zeigte sich einerseits, dass die Geldwäscherei-Risikoanalyse als Instrument zur Sicherstellung der Einhaltung der Risikotoleranz an Bedeutung gewonnen hat. Andererseits zeigte sich, dass es häufig noch an einer adäquaten Definition der Risikotoleranz mangelt. Teilweise erfolgte die Festlegung nicht auf Basis der tatsächlichen Risiken, die sich aus dem einzelnen Geschäftsmodell ergeben. Darüber hinaus wurden in einigen Fällen auch keine ausdrücklichen Ausschlüsse für bestimmte Länder, Kundensegmente, Dienstleistungen oder Produkte vorgenommen. Kontrollen vor Ort ergaben, dass die Zeiträume für die Analyse verdächtiger Aktivitäten (Alerts), die im Zuge der Transaktionsüberwachung festgestellt wurden, vielfach noch zu lang waren. Die betroffenen Banken laufen damit Gefahr, ihre Meldepflicht bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu verletzen. Bei einigen beaufsichtigten Unternehmen fehlte dem Transaktionsüberwachungssystem eine Kombination aus statischen und dynamischen Kriterien oder Szenarien. Dies führte in mehreren Fällen dazu, dass verdächtige Transaktionen nicht erkannt wurden und eine große Anzahl falsch-positiver Warnungen generiert wurde. Insbesondere bei Bargeldtransaktionen stellte die SFMA fest, dass die Szenarien zur Überwachung dieser Transaktionen im Transaktionsüberwachungssystem fehlten bzw. nicht geeignet waren, offensichtlich verdächtige Bargeldtransaktionen oder Pass-Through-Transaktionen zu identifizieren. Schließlich stellte die SFMA fest, dass die Institute in mehreren Fällen keine ausreichend gründliche kritische Bewertung der Plausibilität von Transaktionen mit höherem Risiko vorgenommen hatten. Konkret wurde festgestellt, dass bei Bargeldtransaktionen sehr oberflächliche Begründungen („üblich“, „Lohnzahlung“, „Lieferantenzahlung“) vorliegen, die offensichtlich nicht ausreichen, um eine fundierte Prüfung darüber zu ermöglichen, ob die Gelder möglicherweise für illegitime Zwecke bestimmt sind. Letztlich ergaben die durchgeführten Aufsichtsprüfungen vor Ort Verbesserungspotenziale bei der Festlegung von Kriterien für Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen mit erhöhten Risiken (BRwiR/TwiR). SFMA erwartet von den Institutionen, dass sie die Kriterien für BRwiR und TwiR an ihre spezifischen Risiken anpassen und eine Feedback-Verbindung zwischen TwiR und BRwiR herstellen. Insofern sollte eine große Menge an TwiR darauf hinweisen, dass eine Geschäftsbeziehung ein BRwiR sein könnte und umgekehrt angepasste TwiR-Kriterien auf BRwiR angewendet werden könnten href="/imported/documentation/documents/doc-058-annual-report-2024.pdf" target="_blank" rel="noopener">Jahresbericht 2024