Weitere Ausnahmeregelungen im Kleinbankenregime stärken die Verhältnismäßigkeit in der Aufsichtstätigkeit (2024)
Das Schweizer Kleinbankenregime ist seit 2019 ein erfolgreiches Aufsichtsmodell und weltweit einzigartig.
Das Schweizer Kleinbankenregime ist seit 2019 ein erfolgreiches Aufsichtsmodell und weltweit einzigartig. Kleine, gut kapitalisierte und finanziell gesunde Banken und Wertpapierfirmen profitieren von vereinfachten Anforderungen zur Berechnung und Offenlegung des erforderlichen Kapitals und der benötigten Liquidität sowie von regulatorischen Erleichterungen im Rahmen der SFMA-Rundschreiben. Das Kleinbankenregime reduziert den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Institute erheblich, während die Teilnahme freiwillig ist. SFMA hat die verfügbaren Erleichterungen für teilnehmende Institutionen weiter ausgeweitet. Wenn beispielsweise die Endphase von Basel III eingeführt wird, wird für diese Institute der Aufwand bei der Umsetzung der neuen Regeln geringer sein, da sie von Erleichterungen bei der Berechnung des erforderlichen Kapitals profitieren. Darüber hinaus kündigte die SFMA an, dass Institute im Kleinbankenregime vollständig von der Anwendbarkeit des neuen Rundschreibens 2026/1 „Naturbedingte Finanzrisiken“ ausgenommen werden. Teilnehmer des Kleinbankenregimes sind diesen Risiken weniger ausgesetzt als größere Institute. Ende 2024 beteiligten sich 55 kleine Banken und Wertpapierfirmen an dem Regime. Im Berichtsjahr wurde eine Einrichtung neu in das Regime aufgenommen, Austritte gab es nicht. (Aus dem Jahresbericht 2024)