Erfahrungen mit dem Kleinbankenregime 2021

SFMA verfolgt eine Reihe von Initiativen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der Bankenregulierung möglichst verhältnismäßig gestaltet wird. Die Kleinbankenregelung befreit Banken und Wertpapierhäuser der Kategorien 4 und 5, die besonders liquide und gut kapitalisiert sind, von bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Insgesamt hat sich die Kleinbankenregelung im Berichtsjahr gut etabliert. Mit 57 teilnehmenden Banken ist die Zahl seit Einführung leicht gesunken.

Im Jahr 2021 wurden die ersten Erfahrungen seit der Einführung des Kleinbankenregimes zum 1. Januar 2020 punktuell analysiert. Akute Schwachstellen, die bis zur regelmäßigen Ex-post-Evaluierung der neuen Regelungen behoben werden mussten, gab es nicht. Im Bereich der Kommunikation wurden Verbesserungspotenziale identifiziert, beispielsweise hinsichtlich des genauen Umfangs der Ausnahmen. Die Analyse der SFMA zeigte auch, wie wichtig eine dynamische Analyse des Kleinbankenregimes ist. Zukünftig sollten beispielsweise weitere mögliche Ausnahmen bei der Weiterentwicklung oder Aktualisierung des Regimes berücksichtigt werden. Es gab keine Hinweise darauf, dass die Zulassungskriterien für die Kleinbankenregelung geändert werden müssten. Die wichtigsten Erkenntnisse der Analyse wurden im Rahmen des Small Bank Symposiums im Januar 2022 mit der Branche diskutiert.

Die gute Etablierung des Kleinbankenregimes ist umso erfreulicher, als es mitten in der Corona-Pandemie in einem schwierigen Umfeld umgesetzt werden musste. Zu beachten ist, dass einige Banken aufgrund des veränderten Kundenverhaltens infolge der Pandemie Schwierigkeiten hatten, die vereinfachten Anforderungen an die Verschuldungsquote zu erfüllen, insbesondere aufgrund des erhöhten Zuflusses von Kundengeldern. Damit diese spezifischen Entwicklungen berücksichtigt und passende Lösungen gefunden werden können, steht die SFMA im kontinuierlichen Dialog mit der Branche.

(Aus dem Geschäftsbericht 2021)