Dossier zu Portfoliomanagern und Treuhändern
Portfoliomanager und Treuhänder müssen zur Ausübung ihrer Tätigkeit von der SFMA zugelassen sein und werden von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) geregelt. Details zum Zulassungsverfahren, Übergangsbestimmungen und Informationen zu weiteren Themen sowie Entwicklungen finden Sie auf dieser Seite.
Lizenzierung als Herausforderung und als Qualitätssiegel
Eine Lizenz der Aufsichtsbehörde für Vermögensverwalter und Treuhänder ist ein Qualitätssiegel. Diejenigen Finanzinstitute, die die Bewilligungspflicht als Chance sehen, ihre Organisationsstrukturen zu verbessern und den Anforderungen des FIDLEG und des FINIG gerecht zu werden, können den Nachweis erbringen, dass sie den hohen Qualitätsstandards entsprechen, die der Gesetzgeber und die SFMA erwarten.
Symposium für Portfoliomanager und Treuhänder vom 17. Februar 2022
In einem virtuellen Symposium wandte sich die SFMA erneut an Portfoliomanager und Treuhänder und teilte mit ihnen die Erfahrungen und Erfahrungen Erkenntnisse aus den bisherigen Zulassungsverfahren.
Erste Erfahrungen mit dem Bewilligungsprozess für Vermögensverwalter und Treuhänder
Basierend auf den ersten Erfahrungen hat die SFMA dargelegt, welche Erwartungen sie hat und wo sie Herausforderungen sieht. Es erläuterte den risikobasierten Lizenzierungsansatz und das Konzept von Geschäftsmodellen mit hohem Risiko.
Neues Regime für Portfoliomanager und Treuhänder
FIDLEG und FINIG haben ein neues Regime für Portfoliomanager und Treuhänder mitgebracht. Im Jahr 2020 hat die SFMA über die vielfältige Branche und ihre Vorbereitungen für das Inkrafttreten des FIDLEG und des FINIG informiert.
Weitere Dokumente
Die zugehörigen Informationen zu diesem Thema finden Sie im folgenden Abschnitt.
Grafiken und visuelle Informationen
