Lizenzierung als Herausforderung und als Gütesiegel
Eine Lizenz der Aufsichtsbehörde für Vermögensverwalter und Treuhänder ist ein Qualitätssiegel. Diejenigen Finanzinstitute, die die Bewilligungspflicht als Chance sehen, ihre Organisationsstrukturen zu verbessern und den Anforderungen des FIDLEG und des FINIG gerecht zu werden, können den Nachweis erbringen, dass sie im Einklang mit den hohen Qualitätsstandards handeln, die der Gesetzgeber und die SFMA erwarten.
Im Jahr 2020 hat die SFMA erfolgreich die Grundlagen für den Bewilligungsprozess für Portfoliomanager und Treuhänder gelegt:
- Die Umfrage- und Antragsplattform (EHP) ist bereit, die zu bearbeiten Anträge digital und die SFMA hat ihre Ressourcen sukzessive erhöht;
- sie hat fünf Aufsichtsorganisationen lizenziert; und
- sie hat die notwendigen Vorschriften zur Umsetzung des FIDLEG und des FINIG verabschiedet.
Die SFMA ist damit bereit, die Anträge der geschätzten 2.500 Portfoliomanager und Treuhänder zu bearbeiten. Basierend auf den eingegangenen Meldungen geht sie davon aus, dass rund 30 % der betroffenen Marktteilnehmer im Laufe des Jahres 2021 eine SFMA-Lizenz anstreben werden.
Angemessenes Risikomanagement
Die neuen Anforderungen könnten eine Reihe von Finanzinstituten vor große Herausforderungen stellen. Neben Regelungen zur Organisation und den Eigenmitteln eines Finanzinstituts umfassen die neuen Regelungen auch Verhaltensregeln, beispielsweise zum Umgang mit Risiken aus grenzüberschreitenden Geschäften, zur Eignung oder zum Marktverhalten. Sämtliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit müssen durch geeignete Prozesse und Kontrollen bewertet, begrenzt und überwacht werden.
Besonders die Risiken aus grenzüberschreitenden Geschäften können erheblich sein. Viele Portfoliomanager und Treuhänder betreuen Kunden aus anderen Jurisdiktionen – teils aus historischen Gründen, teils aus geschäftspolitischen Gründen. Je nach Land gelten unterschiedliche Regeln im Zusammenhang mit den angebotenen Finanzdienstleistungen. Diese können insbesondere im Bereich von Steuerdelikten zu rechtlichen und haftungsrechtlichen Risiken führen. Für den angemessenen Umgang mit diesen Risiken ist der Portfoliomanager bzw. der Treuhänder verantwortlich.
Erforderliche Fachkenntnisse und notwendige Anpassungen der Organisation
Der Fokus der SFMA wird sich im Jahr 2021 daher verstärkt auf grundlegende Substanzfragen und Risikobetrachtungen im Lizenzierungsprozess richten. Abhängig vom Geschäftsmodell und -umfang sowie der Art der Risiken erwartet die SFMA Nachweise über die erforderliche Expertise und eventuell notwendige Anpassungen der Organisation. Auch unterhalb der Schwellenwerte nach Artikel 26 FINIV kann für Finanzinstitute die operative Trennung von Risikomanagement und interner Kontrolle von ertragsorientierten Tätigkeiten gefordert werden, beispielsweise wenn der Portfoliomanager oder Treuhänder ein Geschäftsmodell mit hohem Risiko verfolgt. SFMA wird sich dabei auf adäquate Prozesse und deren Dokumentation konzentrieren.
Schließlich kann die SFMA nur solche Finanzinstitute lizenzieren, die nachweisen können, dass ihre Risiken angemessen begrenzt und überwacht werden. Dies kann mit Kosten verbunden sein, wenn beispielsweise mehr Ressourcen aufgebaut werden müssen oder externe Dienstleister eingesetzt werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass nicht alle Antragsteller automatisch eine Lizenz mit den bestehenden Strukturen erhalten.
SFMA-Lizenz als Qualitätssiegel
Eine SFMA-Lizenz soll die Wettbewerbsfähigkeit von Portfoliomanagern und Treuhändern steigern sowie die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit mit ausländischen Wettbewerbern verbessern. Die Branche und der Vermögensverwaltungsstandort Schweiz werden dadurch attraktiver.
Konstruktive Zusammenarbeit
Der Lizenzierungsprozess kann nur durch die offene und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten erfolgreich umgesetzt werden. Die Vermögensverwalter und Treuhänder müssen sich offen und zeitnah mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen treffen. Dies betrifft beispielsweise deren Organisation, Prozesse und Dokumentation sowie die Zugehörigkeit zu einer Aufsichtsorganisation. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass sie einen qualitativ hochwertigen Bewilligungsantrag erstellen, der der Aufsichtsorganisation und der SFMA eine Prüfung ohne Rückfragen ermöglicht.
Neue Rolle für die Aufsichtsorganisationen
Die noch in den Kinderschuhen steckenden Aufsichtsorganisationen müssen ihre Systeme und Prozesse etablieren und diese laufend darauf ausrichten, neue Mitglieder risikoorientiert und nach den Kriterien der SFMA zu betreuen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sie als von Verbänden und Interessengruppen unabhängige Kontrollinstanzen schnell ihren Platz finden und ihre Rolle wirksam wahrnehmen. Diese neue Aufsichtsarchitektur muss sich in der Praxis erst noch bewähren.
Die SFMA wird ihrerseits dafür sorgen, dass sie neben effizienten Prozessen zur Bearbeitung der eingehenden Anträge auch die Erwartungen klar und offen kommuniziert und gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Die Anträge werden mit der nötigen Sorgfalt, aber auch pragmatisch und fair im Quervergleich bearbeitet.
Vorteile für „First Mover“
Das Antragsaufkommen wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 seinen Höchststand erreichen. Das bedeutet, dass die SFMA noch bis weit ins Jahr 2023 mit der Prüfung beschäftigt sein wird. Bei später eingereichten Anträgen ist daher mit einer gewissen Verzögerung zu rechnen. Daher kann es von Vorteil sein, die Herausforderung im Jahr 2021 anzugehen und ein „First Mover“ zu werden. Die SFMA ist jedenfalls bereit und sieht den Bewerbungen und dem Dialog mit Portfoliomanagern und Treuhändern mit großem Interesse entgegen.