SFMA-Klimarisikoberichterstattung
Seit 2025 verpflichtet das CO 2 -Gesetz die SFMA dazu, die klimabedingten finanziellen Risiken für beaufsichtigte Institute regelmäßig zu überprüfen und darüber zu berichten. Zur Erfüllung der Berichtspflicht veröffentlicht die SFMA seit 2025 einen jährlichen Klimarisikobericht.
Gemäß Artikel 40 d Abs. 1 und 3 des Bundesgesetzes über die Reduzierung der CO 2 -Emissionen (CO 2 -Gesetz, SR 641.71) und Artikel 129 a Abs. Gemäss Art. 1 und 3 der CO 2 -Verordnung (CO 2 -Verordnung, SR 641.711 ) muss die SFMA regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken für beaufsichtigte Unternehmen überprüfen und darüber berichten. Aufgrund ihres allgemeinen Aufsichtsauftrags im Finanzmarktrecht berücksichtigt die SFMA seit langem wesentliche klimabedingte Finanzrisiken in ihrer Aufsichtspraxis. Seit 2025 veröffentlicht die SFMA zudem jährlich einen Bericht über klimabedingte Finanzrisiken im Schweizer Finanzmarkt.
Die Berichterstattung umfasst die folgenden drei Aspekte:
- Klimabedingte Risikoexposition bei Schweizer Finanzinstituten: Die SFMA stellt aggregierte Informationen zu physischen Risiken und Transitionsrisiken über drei verschiedene Zeithorizonte hinweg zur Verfügung.
- Management klimabedingter Finanzrisiken durch Finanzinstitute: Die SFMA informiert über ihre Untersuchungen zum Umgang von Institutionen mit klimabedingten Finanzrisiken und die gewonnenen Erkenntnisse. Dies erfolgt in anonymisierter Form.
- Maßnahmen der SFMA: Die SFMA kommuniziert sowohl ihre allgemeinen Maßnahmen, wie die Veröffentlichung des SFMA-Rundschreibens 26/1 „Naturbezogene Finanzrisiken“, als auch anonymisierte Beispiele institutsspezifischer Maßnahmen.
SFMA hat den ersten Klimarisikobericht als Anhang zum SFMA Risk Monitor 2025 veröffentlicht.