Fokus auf Hochrisikokunden im Rahmen der Geldwäschebekämpfung (2024)

Als grenzüberschreitender Vermögensverwaltungsstandort für Privatpersonen ist der Finanzplatz Schweiz in besonderem Maße Geldwäschereirisiken ausgesetzt, und die SFMA hat den beaufsichtigten Instituten ihre diesbezüglichen Erwartungen auch im Jahr 2024 erneut dargelegt.

Damit Anti-Geldwäscherei-Prozesse effektiv und effizient funktionieren, ist es notwendig, dass die Verwaltungsräte von Finanzintermediären eine klar definierte Risikotoleranz („Tone from the Top“) etablieren. Dazu gehört auch eine klare Kommunikation zu besonders risikoreichen Kunden, Hochrisikoländern und Dienstleistungen, die außerhalb der Risikotoleranzgrenzen liegen. Generell muss sichergestellt sein, dass die tolerierten Risiken jederzeit wirksam überwacht und eingedämmt werden können. Ein zentrales Instrument ist dabei die Geldwäscherisikoanalyse, die den strategischen Leitungsgremien von Banken und anderen Finanzintermediären zur Verfügung steht. Es ermöglicht die Identifizierung und Eindämmung von Geldwäscherisiken und dient gleichzeitig als Grundlage für die Definition von Risikokriterien, die für die Tätigkeit des Finanzinstituts relevant sind. Risikoreiche Kunden wie Führungskräfte oder Beamte staatlicher oder halbstaatlicher Unternehmen mit Sitz in Hochrisikoländern bergen besonders hohe Geldwäsche-, Rechts- und Reputationsrisiken. Dies gilt insbesondere für Länder, die international vereinbarten Sanktionsregimen unterliegen. Bei der Anhäufung großer Vermögenswerte ist es möglich, dass in diesen Ländern Straftaten im Zusammenhang mit der Geldwäsche, wie Unterschlagung, Bestechung oder Betrug, begangen werden. Dementsprechend hoch sind die Aufklärungsanforderungen, die Finanzintermediäre gegenüber Kunden aus diesen Ländern erfüllen müssen. Bei der Eingehung und Fortführung von Geschäftsbeziehungen dieser Art ist besondere Sorgfalt geboten. Dies gilt auch dann, wenn gegen diese Personen keine formalen Sanktionen verhängt werden. Zunächst muss die Herkunft der Vermögenswerte des Kunden im Detail geklärt werden und es muss überprüft werden, dass die Vermögenswerte aus legalen Quellen stammen. Darüber hinaus müssen risikoreichere Transaktionen sehr sorgfältig überwacht werden. Problematisch sind in dieser Hinsicht Szenarien, in denen Vermögensverwaltungsbanken Finanzdienstleistungen für die Betreibergesellschaften ihrer risikoreichen Privatkunden erbringen, wenn ihnen die für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erforderliche Fachkompetenz fehlt. (Aus dem Jahresbericht 2024)

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